Karl Hartleb

Karl Hartleb (* 23. Oktober 1886 in Sankt Georgen bei Neumarkt (Steiermark); † 29. August 1965 in Friesach) war ein österreichischer Politiker (Landbund, VdU).

Leben

Karl Hartleb war als Landwirt, Säger und Müller tätig. Von 1919 bis 1927 war er Abgeordneter zum steiermärkischen Landtag. Hartleb war Mitglied der Reichsparteileitung des Landbundes. Von 1927 bis 1930 war er Abgeordneter zum Nationalrat, von 1927 bis 1929 auch Vizekanzler.

Nach dem „Anschluss“ beantragte Hartleb am 17. Mai 1938 die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 6.222.260),[1] daneben war er noch Zellenleiter und Ortsbauernführer von St. Georgen bei St. Marein bei Neumarkt in der Steiermark. Von 1938 bis 1945 war er Ortsgruppenleiter der NSDAP. Das waren die höchsten Funktionen, die er in der NS-Ära einnahm.[2]:219 Nach dem Krieg wurde er 1945 verhaftet und verbrachte 15 Monate im Internierungslager Stalag XVIII A in Wolfsberg, das während der britischen Besetzungszeit dann Camp 373 hieß.

Von 1949 bis 1956 war Hartleb wieder Abgeordneter zum Nationalrat und Klubobmann des Verbandes der Unabhängigen. In den Jahren 1953 bis 1956 war er Dritter Präsident des Nationalrates.[2]

Der SPÖ-Politiker Bruno Pittermann bezeichnete Hartleb als den „Old Shatterhand des VdU.“[3]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/13630362
  2. a b Marianne Pollak: Archäologische Denkmalpflege zur NS-Zeit in Österreich. Kommentierte Regesten für die „Ostmark“ (= Studien zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. 23). Böhlau, Wien u. a. 2015, ISBN 978-3-205-20123-6, S. 219.
  3. Lothar Höbelt: Von der vierten Partei zur dritten Kraft. Die Geschichte des VdU. Leopold Stocker, Graz u. a. 1999, ISBN 3-7020-0866-7, S. 171.
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.