Kanzleramt
Der Begriff Kanzleramt steht für die Behörde, die einen Kanzler bei seiner Arbeit unterstützt – beziehungsweise für das Gebäude, der Sitz dieser Behörde und des Kanzlers ist.
Im Einzelnen gilt dies für:
- im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich
- das Bundeskanzleramt bzw. Reichskanzleramt (1867–1878) als anfänglich einzige oberste Bundesbehörde, aus der das Reichsamt des Innern (etwa: Innenministerium) wurde,
- die Reichskanzlei (1878–1945) als Geschäftszentrale des Reichskanzlers (zunächst Zentralbehörde des Reichskanzlers genannt),
- deren Sitz
- und deren Neubau aus dem Jahre 1938, siehe Neue Reichskanzlei
- in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 das Bundeskanzleramt, die Bundesbehörde, siehe Bundeskanzleramt (Deutschland)
- dessen Hauptsitz in Berlin (seit 2001), siehe Bundeskanzleramt (Berlin)
- dessen ehemaligen Hauptsitz in Berlin (1999–2001), siehe Staatsratsgebäude
- dessen ehemaligen Hauptsitz in Bonn (1976–1999), siehe Bundeskanzleramt (Bonn)
- dessen ehemaligen Hauptsitz in Bonn (1949–1976) und seit 1976 Zweitsitz, siehe Palais Schaumburg
- das Bundeskanzleramt der Republik Österreich und dessen Sitz in Wien, siehe Bundeskanzleramt (Österreich)
- die Behörde des Bundeskanzlers der Schweizerischen Eidgenossenschaft, siehe Bundeskanzlei