Kanones

Kanones (von altgriechisch κανώνkanón „Rohr[stab], Stange, Messstab, Richtschnur“, daraus lateinisch canon „Maßstab, festgesetzte Ordnung“) waren Schriftstücke, Urkunden und Dokumente, die zwischen dem 1. Jahrhundert bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts aus mehreren Konzilsbeschlüssen hervorgegangen sind. Vor ihrer Kodifikation mussten die verschiedenen Beschlüsse zusammengefasst werden, um sie mit anderen Konzilen und Synoden[1] in Einklang zu bringen. Die Texte wurden für mehrere Kirchenprovinzen abgeglichen und später, ab ca. 1140, in ein einheitliches Kirchenrecht, das Kanonische Recht, eingearbeitet.

Geschichte

Im 1. Jahrhundert häuften sich die Sammlungen kirchenrechtlicher Schriften und Abhandlungen, ihre Verbindlichkeit war jedoch ungeklärt und die Autoren mitunter unbekannt. So war die Sammlung der Collectio Canonum Hibernensis aus dem 8. Jahrhundert zunächst nur auf Irland bezogen und verbreitete sich später in Westeuropa. Sie fand aber keinen Eingang in die Hauptwerke des kanonischen Rechts. Im 9. Jahrhundert sorgten die Fälschungen „Pseudoisidors“ in Ostfrankreich für großes Aufsehen, sie waren die größten Falsifikate des 9. Jahrhunderts.

Das älteste dokumentarische Beispiel sind die 81 Kanones der Synode von Elvira (305)[2]. Sie sind die ältesten Dokumente zur Kirchengeschichte Spaniens. Dass es sich hierbei um eine Zusammenfassung aus mehreren Synoden handele, wird teilweise bestritten. Eine weitere Sammlung von Kanones sind die 59 oder 60 Schriftstücke, die auf dem Konzil von Laodicea (363–364) erstellt wurden.

Die Beschlüsse der Synode von Hippo (393) wurden in gekürzter Form auf der Dritten Synode von Karthago (397) bestätigt und fanden als „Breviarium Hipponense“ Eingang in die Kanones der afrikanischen Kirche.[3] Mit dem „Breviarium Hipponense“ (393–397) näherten sich die Verfasser, Augustinus von Hippo und Aurelius von Karthago, der ersten Ausfertigung eines Kanonischen Rechts. Die als „Codex canonum ecclesiae Africae“[4] von 419 bekannten Kanones fassten einige Beschlüsse zum Primat des Papstes, die auf dem Konzil von Nicäa (325) aktenkundig gemacht wurden, und die Materialien aus dem im Jahr 419 herrschenden Jurisdiktionsstreit zwischen Rom und Karthago (419) zusammen. Sie gelten, wenn auch nicht unbestritten[5], als die erste kirchliche Rechtsgrundlage.

Darüber hinaus gab es auch von Einzelpersonen verfasste und gesammelte Kanones. Weitere 85 Kanones wurden Ende des 4. Jahrhunderts den Apostolischen Konstitutionen[6] als Anhang beigefügt.

Aus dieser Zusammenstellung übernahm der Mönch Dionysus Exiguus (525 – um 540) in seinen Werken aus dem Jahr 500 etwa 50 Kanones und fügte ihnen Dekretalen bei. Diese Sammlung und die Papstschreiben erfuhren dann im Mittelalter für die Kanonistik besondere Aussagekraft. Der Patriarch Johannes III. Scholastikos (565–577) von Konstantinopel ordnete um 550 seine Sammlung der Kanones systematisch nach Themen und fügte ihr siebenachtzig Kapitel aus den Novellen Kaiser Justinians (482–565) (vergleiche auch: Codex Iustinianus) hinzu.

In der Mitte des 12. Jahrhunderts entstand das Verlangen, alle Bestimmungen, Dekretalen und Kanones zu einem einheitlichen Werk zusammenzufassen. Den ersten Versuch machte der Kirchenrechtler Gratian (Ende 11. Jahrhundert – 1160) mit seiner um 1140 entstandenen „Concordia discordantium canonum“, welche in die Geschichte des Kirchenrechts als sogenanntes „Decretum Gratiani“ Einzug erhielt. Hieraus entwickelte sich später das Kanonische Recht.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. In diesem Artikel haben die Begriffe Synode und Konzil einen gleichbedeutenden Stellenwert
  2. Auf diesem Konzil wurde u. a. den höheren Geistlichen die Ehe untersagt, vgl. Werner Stein: Fahrplan der Weltgeschichte. F.A. Herbig Verlagsbuchhandlung, München – Berlin 1990, ISBN 3893507388
  3. Der Briefwechsel zwischen Augustinus und Hieronymus und ihr Streit um den Kanon des Alten Testaments und die Auslegung von Gal. 2, 11-14. In: Vigiliae Christianae Supplement. [1]
  4. Bayerische Staatsbibliothek digital [2]
  5. Vergleiche hierzu Weblinks: „The Seven Ecumenical Councils“
  6. Kirchenordnungen, Apostolische Konstitutionen und Kanones. (Constitutiones Apostolorum) Generiert von der elektronischen BKV von Gregor Emmenegger / Frans-Joris Fabri, Text ohne Gewähr. Text aus: Die sogenannten Apostolischen Constitutionen und Canonen. Aus dem Urtexte übersetzt von Ferdinand Boxler. (Bibliothek der Kirchenväter, 1 Serie, Band 19), Kempten 1874 Apostolische Konstitutionen und Kanones (RTF; 972 kB)