Kanalstufe
Eine Kanalstufe ist im Verlauf eines Schifffahrtskanals eine Fallstufe, die den Übergang von einer Kanalhaltung zur nächsten markiert.
Künstliche Wasserstraßen besitzen zwischen zwei benachbarten Kanalstufen einen nahezu konstanten Wasserstand, der als Haltung bezeichnet wird.[1] Jedoch verhindert die natürliche Landschaft mit ihren Höhen, Tiefen und Unregelmäßigkeiten eine durchgehende Trassierung auf einem gleichen Niveau, weshalb ein Schifffahrtskanal im Regelfall einzelne Haltungen in verschiedenen Höhenlagen aufweist. An den Geländeübergängen, den Fallstufen, werden als Abstiegsbauwerke im Regelfall Schleusen oder Hebewerke angeordnet, damit die Wasserfahrzeuge von einer Kanalhaltung in die nächste gelangen können. Dies ist die Voraussetzung für die durchgängige Befahrbarkeit der Wasserstraßen.
In der Praxis müssen für den Betrieb und den Schiffsverkehr die Fallstufen mit technischen Einrichtungen versehen werden. Dabei ist ein wichtiges Element das Rückpumpwerk, damit der Schleusenverlust ausgeglichen werden kann.
Siehe auch
Literatur
- DIN 19703: Schleusen der Binnenschifffahrtsstraßen – Grundsätze für Abmessungen und Ausrüstung. Beuth, Berlin Juni 2014.
- DIN 4054: Verkehrswasserbau; Begriffe. Beuth, Berlin September 1977.
- Rolf Meurer: Wasserbau und Wasserwirtschaft in Deutschland. Springer Verlag, Berlin 2000, ISBN 978-3-322-80214-9.
Einzelnachweise
- ↑ BAWiki: Kanalhaltung. Abgerufen am 17. Oktober 2022.
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Luftaufnahme Schachtschleuse Anderten