Kampfgericht (Handball)

Die beiden Schiedsrichter (in Gelb) bilden zusammen mit dem Kampfgericht (in Orange) üblicherweise die Offiziellen bei einem Handballspiel

Das Kampfgericht beim Handballspiel besteht aus Zeitnehmer und Sekretär.

Aufgaben des Zeitnehmers

Der Zeitnehmer unterstützt die beiden Schiedsrichter bezüglich der Zeitmessung. Beim Handball zählt die Netto-Spielzeit. Deshalb muss der Zeitnehmer unmittelbar auf die Zeichen der Schiedsrichter reagieren und gegebenenfalls die Spielzeit anhalten. Das gilt für Spielunterbrechungen und Auszeiten (Team-Time-outs [TTO]). Ebenso verwaltet der Zeitnehmer die Hinausstellungszeiten bestrafter Spieler.

Aufgaben des Sekretärs

Der Sekretär unterstützt die beiden Schiedsrichter bezüglich der Spielleitung. Er führt das Spielprotokoll, in dem unter anderem Torfolge, Strafen und Auszeiten notiert werden. Änderungen an der Spielerliste werden von ihm bei Bedarf vorgenommen. Gemeinsam mit dem Zeitnehmer kontrollieren die Kampfrichter die Anzahl der Spieler und achten auf Fehler bei Ein- und Auswechselungen. Sie müssen die Schiedsrichter darüber informieren, die dann Sanktionsmöglichkeiten haben.

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich von Zeitnehmer und Sekretär wird in Regel 18 (Zeitnehmer und Sekretär) wie folgt beschrieben:

18:1 Grundsätzlich hat der Zeitnehmer die Hauptverantwortung für die Spielzeit, das Time-out und die Hinausstellungszeit hinausgestellter Spieler. Der Sekretär hat die Hauptverantwortung für die Spielerlisten, das Spielprotokoll, das Eintreten von Spielern, die nach Spielbeginn ankommen, und das Eintreten von nicht teilnahmeberechtigten Spielern.
Andere Aufgaben, wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum sowie das Aus- und Eintreten von Auswechselspielern gelten als gemeinsame Verantwortungen. Generell sollte der Zeitnehmer (und falls anwesend ein Technischer Delegierter des zuständigen Verbandes) die notwendigen Spielunterbrechungen vornehmen. Siehe auch Erläuterung 9 zu den korrekten Verfahren beim Eingreifen von Zeitnehmer/Sekretär bei der Erfüllung einiger ihrer oben beschriebenen Verantwortungen.

Nur gültig für den Bereich des DHB: Es ist erlaubt, die Aufgaben von Sekretär und Zeitnehmer auf eine Person zu vereinigen.

18:2 Wenn keine öffentliche Zeitmessanlage vorhanden ist, muss der Zeitnehmer den Mannschaftsverantwortlichen jeder Mannschaft über die gespielte oder noch zu spielende Zeit unterrichten, insbesondere nach einem Time-out.
Wenn es keine Zeitmessanlage mit automatischem Signal gibt, übernimmt der Zeitnehmer die Verantwortung für das Auslösen des Schlusssignals zur Halbzeit und zu Spielende (siehe Regel 2:3).
Sofern die öffentliche Zeitmessanlage nicht auch für die Anzeige von Hinausstellungszeiten (bei IHF-Spielen mindestens drei pro Mannschaft) eingerichtet ist, platziert der Zeitnehmer eine Karte auf dem Zeitnehmertisch, auf welcher für jede Hinausstellung die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinausgestellten Spielers aufgeführt sind.[1]

Die englische Bezeichnung des Zeitnehmers lautet time keeper.[2]

Einzelnachweise

  1. Handballregeln.de
  2. Handball Rules, abgerufen am 17. November 2017

Siehe auch

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Kampfgericht 01.jpg
Autor/Urheber: Armin Kübelbeck --Kuebi 17:18, 20 May 2007 (UTC), Lizenz: CC BY-SA 3.0
Das Kampfgericht vor einem Handballspiel. In Gelb die beiden Schiedsrichter (Jochen Fischer und Matthias Hetzel) und in Orange Sekretär und Zeitnehmer. Das Bild wurde vor dem Bundesligaspiel zwischen der HSG Bensheim/Auerbach und dem TV Mainzlar aufgenommen.