Kameralamt

Das Kameralamt (von lateinisch cameralis auch Cameralamt[1]) war für die Vorgänge und Gegenstände der Kameralistik, d. h. der fürstlichen Kammer- bzw. Finanzverwaltung verantwortlich.[2] Es war der Vorläufer des heutigen Finanzamts. In Württemberg war es die untere staatliche Finanzbehörde, die seit 1807 an Stelle der ehemaligen Kellereien und geistlichen Verwaltungen eine der sogenannten Spezialkassen bildete.[3]

Der Leiter eines Kameralamts wurde in Württemberg „Keller“ genannt.

Einzelnachweise

  1. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. G. Hasselbrink, 1863.
  2. Uni Heidelberg: cameralis
  3. Uni Heidelberg: Kameralamt

Auf dieser Seite verwendete Medien

Kameralamt Tübingen von der Mühlstraße aus (AK 1900er).jpg
Kameralamt von Tübingen auf dem Schulberg 14, Blick von der Mühlstraße (Postkarte). [Im dem Gebäude brfinden sich jetzt Gerichtsbüros, u.a. Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes.]