Kalahandi (Staat)
Kalahandi | |||||
1005–1948 | |||||
| |||||
Fürstenstaat Kalahandi in The Imperial Gazetteer of India | |||||
Hauptstadt | Bhawanipatna | ||||
Staats- und Regierungsform | Fürstenstaat (9 Schuss Salut) | ||||
Staatsreligion | Hinduismus | ||||
Fläche | 9700 km² | ||||
Einwohnerzahl | 351.000 (1901) | ||||
Errichtung | 1005 | ||||
Endpunkt | 1. Januar 1948 | ||||
Dynastie: Nagvansi |
Kalahandi (auch Karond) war ein Fürstenstaat Britisch-Indiens im heutigen Bundesstaat Odisha. Seine Hauptstadt war der Ort Bhawanipatna.
Das Fürstentum der Nagvansi-Rajputen soll 1005 von Raghunat Sai gegründet worden sein. Im Verlauf der Marathenkriege musste Kalahandi die Oberhoheit der Marathen anerkennen; von Anfang des 19. Jahrhunderts bis 1947 war es britisches Protektorat. Raja Brij Mohan Deo (1897–1939) wurde zum Maharaja erhoben. Kalahandi hatte 1901 eine Fläche von 9700 km² und 336.961[1] Einwohner.
Der letzte Maharaja schloss sich im August 1947 der Eastern States Union an. Am 1. Januar 1948 wurde diese Union aufgelöst und Kalahandi Orissa (Odisha) und damit Indien eingegliedert. Am 1. November 1956 wurden alle Fürstenstaaten aufgelöst.
Siehe auch
Literatur
- George B. Malleson: An historical sketch of the native states of India. Longmans, Green & Co., London 1875, (Digitalisat).
- Joseph E. Schwartzberg (Hrsg.): A historical atlas of South Asia (= Association for Asian Studies. Reference Series. 2). 2nd impression, with additional material. Oxford University Press, New York NY u. a. 1992, ISBN 0-19-506869-6.
- Kālāhandī. In: The Imperial Gazetteer of India. Band 14: Jaisalmer to Karā. New Edition. Clarendon Press, Oxford 1908, S. 292–295.
Weblinks
- iiNet: Kalahandi (Princely State)
- Princely States
- http://www.worldstatesmen.org/India_princes_K-W.html
- Imperial Gazetteer of India
Einzelnachweise
- ↑ Emil Jung: Der dritte Census von Britisch-Indien.: Mittheilungen der kaiserlich(-)königlichen Geographischen Gesellschaft / Mitt(h)eilungen der kaiserlichen und königlichen Geographischen Gesellschaft in Wien / Mitt(h)eilungen der K. K. Geographischen Gesellschaft in Wien / Mitteilungen der Geographischen Gesellschaft in Wien / Mitteilungen der Geographischen Gesellschaft Wien in der Deutschen Geographischen Gesellschaft. Organ der Deutschen Geographischen Gesellschaft für den europäischen Südosten, Jahrgang 1902, S. 154 (online bei ANNO).
Auf dieser Seite verwendete Medien
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
- Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
- Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2023 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1963 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden. |
1909 Imperial Gazetteer of India Bengal map section