Kabinett Siebert

Das Kabinett Siebert bildete vom 12. April 1933 bis 1. November 1942 die Landesregierung von Bayern.

Das Kabinett Siebert folgte dem kommissarischen Kabinett von Epp (NSDAP). Der gleichgeschaltete Bayerische Landtag kam am 28. und 29. April 1933 zum letzten Mal zusammen und beschloss das Gesetz "zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates", also ein Ermächtigungsgesetz zu Gunsten des Kabinetts, mit dem sich der Landtag selbst überflüssig machte. Er wurde in der Folge nicht wieder einberufen. Siebert starb am 1. November 1942. Da Adolf Wagner ab Juni 1942 nach einem Schlaganfall amtsunfähig war, folgte Paul Giesler und übernahm geschäftsführend auch Wagners bisherige Ämter als bayerischer Innenminister und Kultusminister im Kabinett Siebert.

AmtNamePartei
MinisterpräsidentLudwig SiebertNSDAP
Stellvertreter des Ministerpräsidenten
Inneres
Adolf Wagner
ab Juni 1942 erkrankt
NSDAP
JustizHans FrankNSDAP
KultusHans Schemm
† 5. März 1935
NSDAP
Adolf Wagner
ab 1. Dezember 1936
NSDAP
Arbeit und FürsorgeHans DauserNSDAP
WirtschaftEugen Graf von Quadt zu Wykradt und Isny
bis 27. Juni 1933
BVP
Hans DauserNSDAP
Ludwig Siebert
ab 1936
NSDAP
LandwirtschaftHermann EsserNSDAP
zur Besonderen VerwendungErnst Röhm
bis 1934
NSDAP
Georg LuberNSDAP

Literatur

  • Daniel Rittenauer: Das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten in der NS-Zeit (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Band 169). C. H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-10784-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

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