Kabinett Oertzen

Das Kabinett Oertzen bildete vom 1. Juli 1858 bis zum 30. Juni 1869 die von Großherzog Friedrich Franz II. eingesetzte Landesregierung von Mecklenburg-Schwerin.

Oertzen verfolgte eine Politik der Erhaltung der mecklenburgischen Eigenständigkeit und versuchte die Einführung des allgemeinen Wahlrechts im Norddeutschen Bund zu verhindern oder zumindest zu verzögern. 1866 befürwortete er im sich anbahnenden Krieg zwischen Preußen und Österreich eine bewaffnete Neutralität Mecklenburgs. Der Großherzog entschied sich jedoch für militärische Mitwirkung an der Seite Preußens. Die Folge war, dass von Oertzen sein Abschiedsgesuch einreichte, das aber auf Wunsch des Großherzogs verschoben wurde, so dass Oertzen die Bündnisverhandlungen mit Preußen führen musste. 1869 erbat er endgültig seinen Abschied, der ihm auch gewährt wurde.

AmtName
Staatsminister, Präsident des Staatsministeriums
Auswärtige Angelegenheiten und Großherzogliches Haus
Inneres, 1. Juli 1858 – 10. April 1866
Jasper von Oertzen
InneresGeorg Wilhelm von Wetzell, ab 10.4.1866
Justiz1Wilhelm von Schröter, 1. Juli 1858 – 2. Januar 1866
Hermann von Buchka, ab 2. Januar 1866
FinanzenTheodor Diederich von Levetzow, 1. Juli 1858 – 1. Juli 1867
Adolph von Müller, ab 1. Juli 1867

1 Das Justizministerium beinhaltete die Abteilungen für die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten.

Literatur

  • Michael Buddrus/Sigrid Fritzlar: Landesregierungen und Minister in Mecklenburg 1871–1952: Ein biographisches Lexikon, S. 364, Bremen 2012, ISBN 978-3-8378-4044-5.

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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)