Kabinett Goebbels
Das Kabinett Goebbels wurde von Adolf Hitler in seinem politischen Testament als Nachfolge des Kabinetts Hitler bestimmt. Abgesehen davon, dass Hitler ein solches Recht verfassungsrechtlich nicht zustand, war nach seinem Suizid am 30. April 1945 das Deutsche Reich bereits zu großen Teilen von den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition besetzt, sodass eine politische Wirkung von diesem Kabinett nicht mehr ausgehen konnte. Darüber hinaus beging der von Hitler zum Reichskanzler bestimmte Joseph Goebbels bereits am 1. Mai 1945 ebenfalls Suizid.
Der von Hitler zu seinem Nachfolger als Reichspräsident bestimmte Großadmiral Karl Dönitz beauftragte daraufhin am 2. Mai den Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk mit der Leitung einer geschäftsführenden Reichsregierung, dem Kabinett Schwerin von Krosigk, das allerdings ebenfalls nur noch wenig politische Macht ausüben konnte.
Zusammensetzung
Kabinett Goebbels 30. April bis 1. Mai 1945 | |||
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Amt | Minister | Partei | |
Reichskanzler | Joseph Goebbels | NSDAP | |
Partei | Martin Bormann | NSDAP | |
Auswärtiges Amt | Arthur Seyß-Inquart | NSDAP | |
Inneres | Paul Giesler | NSDAP | |
Finanzen | Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk | NSDAP | |
Wirtschaft | Walther Funk | NSDAP | |
Ernährung und Landwirtschaft | Herbert Backe | NSDAP | |
Justiz | Otto Georg Thierack | NSDAP | |
Arbeit | Theo Hupfauer | NSDAP | |
Rüstung | Karl-Otto Saur | NSDAP | |
Oberbefehlshaber des Heeres | Ferdinand Schörner | NSDAP | |
Oberbefehlshaber der Marine | Karl Dönitz | NSDAP | |
Oberbefehlshaber der Luftwaffe | Robert Ritter von Greim | NSDAP | |
Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei | Karl Hanke | NSDAP | |
Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung | Gustav Adolf Scheel | NSDAP | |
Volksaufklärung und Propaganda | Werner Naumann | NSDAP | |
Leiter der Deutschen Arbeitsfront | Robert Ley | NSDAP |
Siehe auch
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der
Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.
»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch«
Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html
1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen