Kabinett Goebbels

Das Kabinett Goebbels wurde von Adolf Hitler in seinem politischen Testament als Nachfolge des Kabinetts Hitler bestimmt. Abgesehen davon, dass Hitler ein solches Recht verfassungsrechtlich nicht zustand, war nach seinem Suizid am 30. April 1945 das Deutsche Reich bereits zu großen Teilen von den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition besetzt, sodass eine politische Wirkung von diesem Kabinett nicht mehr ausgehen konnte. Darüber hinaus beging der von Hitler zum Reichskanzler bestimmte Joseph Goebbels bereits am 1. Mai 1945 ebenfalls Suizid.

Der von Hitler zu seinem Nachfolger als Reichspräsident bestimmte Großadmiral Karl Dönitz beauftragte daraufhin am 2. Mai den Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk mit der Leitung einer geschäftsführenden Reichsregierung, dem Kabinett Schwerin von Krosigk, das allerdings ebenfalls nur noch wenig politische Macht ausüben konnte.

Zusammensetzung

Kabinett Goebbels
30. April bis 1. Mai 1945
AmtMinisterPartei
ReichskanzlerJoseph GoebbelsNSDAP
ParteiMartin BormannNSDAP
Auswärtiges AmtArthur Seyß-InquartNSDAP
InneresPaul GieslerNSDAP
FinanzenJohann Ludwig Graf Schwerin von KrosigkNSDAP
WirtschaftWalther FunkNSDAP
Ernährung und LandwirtschaftHerbert BackeNSDAP
JustizOtto Georg ThierackNSDAP
ArbeitTheo HupfauerNSDAP
RüstungKarl-Otto SaurNSDAP
Oberbefehlshaber des HeeresFerdinand SchörnerNSDAP
Oberbefehlshaber der MarineKarl DönitzNSDAP
Oberbefehlshaber der LuftwaffeRobert Ritter von GreimNSDAP
Reichsführer SS und Chef der Deutschen PolizeiKarl HankeNSDAP
Wissenschaft, Erziehung und VolksbildungGustav Adolf ScheelNSDAP
Volksaufklärung und PropagandaWerner NaumannNSDAP
Leiter der Deutschen ArbeitsfrontRobert LeyNSDAP

Siehe auch

Auf dieser Seite verwendete Medien

Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen