Königsfließ (Naturschutzgebiet)
Koordinaten: 52° 57′ 14″ N, 12° 19′ 9″ O
Das Naturschutzgebiet Königsfließ liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Gumtow (Landkreis Prignitz) und auf dem Gebiet der Stadt Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) in Brandenburg.
Das Gebiet mit der Kenn-Nummer 1473 wurde mit Verordnung vom 23. Dezember 2003 unter Naturschutz gestellt. Das 260 ha große Naturschutzgebiet erstreckt sich nordwestlich der Kernstadt von Kyritz. Am östlichen Rand des Gebietes, durch das der Kyritzer Königsfließ fließt, verläuft die B 5.
Bedeutung
Das Naturschutzgebiet ist Teil eines Feuchtniederungsgebietes mit Flachmoorböden innerhalb der Kyritzer Platte. Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes
- als Lebensraum wild lebender Pflanzengesellschaften, insbesondere der Feuchtwiesen und -weiden sowie der Erlenbruchwälder
- als Lebens- beziehungsweise Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum wild lebender Tierarten; dazu gehören streng geschützte Vogelarten, z. B. Kiebitz, Bekassine, Sumpfrohrsänger, Teichrohrsänger und Eisvogel
- wegen seiner besonderen Eigenart und ökologischen Bedeutung als nahezu unzerschnittenes offenes Feuchtniederungsgebiet mit vielgestaltigen Standortbedingungen
- als Teil des Biotopverbundes zwischen den Niederungsgebieten Kolreper und Dannenwalder Luch sowie Karthaneniederung
Siehe auch
- Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Prignitz
Weblinks
- Königsfließ in der World Database on Protected Areas (englisch)
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Königsfließ“ vom 23. Dezember 2003 auf bravors.brandenburg.de, abgerufen am 30. September 2019
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber: Grundkarte NordNordWest, Relief Alexrk2, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Physische Positionskarte von Brandenburg, Deutschland
Naturschutzgebietsschild in Teilen Deutschlands
Wappen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Deutschland
„Gespalten durch eine silberne Deichsel; oben in Rot ein goldbewehrter silberner Adler; unten in Grün vorn eine rotgebundene goldene Lilie, hinten eine rotbelegte goldene Mitra.“
(§ 2 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 09. September 2004)