Kölner Forschungsstelle für Medienrecht

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht ist im Jahre 2006 an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Hochschule Köln eingerichtet worden. Leiter ist Rolf Schwartmann.[1]

Aufgabe

Aufgabe ist es, Entwicklungen im Medienrecht und in der Medienpraxis zu begleiten. Dabei ist es ihr Ziel, drängende Fragen aus der Praxis gemeinsam mit verschiedenen Vertretern der Medien zu erörtern.

Beirat

Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten aus Medien, Politik und Wissenschaft. Ihm gehören an:

Kölner Mediensymposium der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht

Das Kölner Mediensymposium der Forschungsstelle für Medienrecht diskutiert aktuelle Fragen der Medienpraxis in einer Podiumsdiskussion.

Das erste Symposium hat die Forschungsstelle für Medienrecht mit dem Mainzer Medieninstitut und in Kooperation mit dem Medienforum NRW am 23. Mai 2006 in der Fachhochschule Köln zum Thema Wie viel Macht verträgt die Vielfalt? veranstaltet.

Das zweite Symposium zum Thema Onlineaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks setzte am 2. April 2008 in der Landesvertretung NRW in Berlin Impulse für die Medienregulierung.

Das dritte Kölner Mediensymposium widmete sich am 30. März 2009 unter dem Titel Fesseln für die Vielfalt?Das Medienkonzentrationsrecht auf dem Prüfstand der durch Digitalisierung und Konvergenz nachhaltig veränderten Medienwelt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets als Kommunikations- und Informationsplattform, der Etablierung internationaler Geschäftsmodelle und des veränderten Nutzerverhaltens diskutierten die Teilnehmer des Panels die Frage, ob das Medienkonzentrationsrecht in der crossmedialen Welt noch zeitgemäß ist.

Beirat des Kölner Mediensymposiums

Organisation und Vorbereitung der Kölner Mediensymposien ist Aufgabe seines Beirats. Ihm gehören an:

Studium

Studieren im Bereich Medienrecht ist an der Technischen Hochschule Köln als Schwerpunktfach im Diplomstudiengang Wirtschaftsrecht möglich.

Zum Wintersemester 2008/2009 hat der erste Jahrgang des Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft“ sein Studium aufgenommen. In enger Zusammenarbeit mit Lehrbeauftragten aus Medienunternehmen (z. B. RTL, Unitymedia, Rheinische Post, Deutsche Welle) bildet der Masterstudiengang für die Belange der Medienpraxis aus.

Schwerpunkte liegen in den Bereichen öffentliches und ziviles Medienrecht, IT- und Internetrecht, Urheberrecht. Hier orientiert sich die Ausbildung eng an den Anforderungen der FAO für die Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht. In wirtschaftswissenschaftlicher Hinsicht liegen Schwerpunkte in den Fächern Marketing, Personal und Controlling. Zudem erfolgt eine Ausbildung in Fragen der Verbreitungstechnik.

Kooperationen

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein ist den Teilnehmern des Masterstudiengangs „Medienrecht und Medienwirtschaft“ (LL.M.) die Möglichkeit eröffnet, parallel zum Studium die theoretischen Qualifikationen für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und/oder den Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu erwerben.

Weblinks

Fußnoten