Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Flagge der Europäischen Union

Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (JZS; englisch: judicial cooperation in criminal matters, JCCM, französisch: coopération judiciaire en matière pénale, CJMP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie ist in Art. 82 bis Art. 86 AEU-Vertrag geregelt. Gemeinsam mit der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit dient die JZS dem übergeordneten Konzept eines „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.

Die JZS ging mit dem Vertrag von Lissabon 2007 aus der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) hervor. Anders als für die PJZS gilt für die JZS allerdings das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, an dem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gleichberechtigt beteiligt sind.

Literatur

  • Peter-Christian Müller-Graff, Friedemann Kainer: Zusammenarbeit in Strafsachen. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z. Berlin 2006, ISBN 3832913785, S. 392 ff.

Siehe auch

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.