Judentracht
Der Begriff Judentracht ist eine Bezeichnung für die spezielle Kleidung, die Juden in vielen europäischen Ländern seit dem Mittelalter vorgeschrieben wurde, um sie von der übrigen Bevölkerung zu unterscheiden.
Schon 1180 wurden deutsche Juden dazu verpflichtet, einen gelben spitzen Hut, den „Judenhut“, zu tragen.[1] Er war bis ins 16. Jahrhundert üblich. Das Vierte Lateranische Konzil beschloss im Jahr 1215 (zur Zeit von Papst Innozenz III.), abweichende Kleidung zur Kennzeichnung Andersgläubiger einzuführen. Den Juden wurden daraufhin in zahlreichen europäischen Ländern ein gelber Fleck oder Ring aus Stoff vorgeschrieben, der an der Brust zu tragen war.[2]
Diese so genannte Judentracht wird auch in vielen Komödien des 16. Jahrhunderts thematisiert.[3]
Weblinks
- Trachten der Juden. In: Jüdisches Lexikon. 1930.
Einzelnachweise
- ↑ Heinz Schreckenberg: Die christlichen Adversus-Judaeos-Texte (11.-13. Jh.). Mit einer Ikonographie des Judenthemas bis zum 4. Laterankonzil. S. 24, 26 (online).
- ↑ Gerson Wolf: Judentaufen in Oesterreich, Verlag von Herzfeld & Bauer, 1863, S. 14 (online)
- ↑ Ingrid Loschek: Reclams Mode- & Kostüm-Lexikon. Reclam, 2005, ISBN 978-3150105771
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Codex Manesse, fol. 355r, Süßkind, der Jude von Trimberg. Der mit einem Judenhut bekleidete und auch durch den Bart als Jude gekennzeichnete Süßkind spricht vermutlich vor einem Vogt in Konstanz vor (das Fehlen einer Mitra und das schwarz-weiße Banner lassen in dem Thronenden auf einen weltlichen Herrn schließen, nicht etwa den Bischof von Konstanz).
- [Anmerkung: Der Kragen aus Fehwammenfell („Schönwerk“) des auch als Bischof gedeuteten linken Herrn lässt sich vielleicht als katholische Mozetta deuten. Wobei beachtenswert ist, dass der Jude ebenfalls genau die gleiche, Klerikern und anderen hochgestellten Personen vorbehaltene, Fehkleidung trägt. Beide, sowie die Person in der Mitte, tragen außerdem ein Innenfutter aus Schönwerk, die Person in der Mitte zusätzlich eine mit Fehwamme gefütterte Haube.]