Josef Mayer (Politiker, 1877)

Josef Mayer (* 9. April 1877 in Eger, Böhmen[1]; † 3. Mai 1938 ebenda) war für die Deutschnationale Partei deutschböhmischer bzw. deutschösterreichischer Politiker.

Leben

Nach dem Besuch der Volksschule und des Untergymnasiums absolvierte er die Münchner Brauerakademie und übernahm 1905 die Brauerei seines Vaters.

Seine politische Karriere begann Mayer als Ausschussmitglied der deutschen Sektion des Landeskulturrates für Böhmen und Abgeordneter zum Böhmischen Landtag. Im Jahr 1911 wurde er zum Reichsratsabgeordneten gewählt (XI. und XII. Legislaturperiode); die Mandatsdauer der Abgeordneten wurde im Ersten Weltkrieg bis 31. Dezember 1918 verlängert.

Als die deutschen Reichsratsabgeordneten Altösterreichs am 21. Oktober 1918 die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich bildeten, war Mayer bis zur letzten Sitzung dieses Parlaments am 16. Februar 1919 Mitglied. Er fungierte, vom Vollzugsausschuss (später Staatsrat) des Parlaments berufen, vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 in der Staatsregierung Renner I als Staatssekretär für Heereswesen und somit als erster Verteidigungsminister des republikanischen Österreich.

Der Anspruch Deutschösterreichs, Deutschböhmen zum Bestandteil seines Staates zu machen, ließ sich gegen die Tschechoslowakei nicht durchsetzen. Mayers Heimat konnte sich daher an der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 nicht beteiligen. Mayer kehrte daraufhin in die böhmische Politik zurück und saß von 1920 bis 1926 für den Bund der Landwirte im tschechoslowakischen Parlament in Prag. 1927 aus dem BdL ausgeschlossen, gründete er 1928 den Sudetendeutschen Landbund und kooperierte mit der Deutschen Nationalpartei und der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei.

Der Sudetendeutschen Partei gehört er als Mitglied des Obersten Bauernrates an.

Literatur

  • Fritz Wertheimer: Von deutschen Parteien und Parteiführern im Ausland. 2. Auflage. Zentral-Verlag, Berlin 1930, S. 195.
  • Mads Ole Balling: Von Reval bis Bukarest: statistisch-biographisches Handbuch der Parlamentarier der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919–1945. Bd. 1. Dokumentation Verlag, Kopenhagen 1991, ISBN 87-983829-4-2, S. 338f.
  • Staudinger: Mayer Josef. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 5, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1972, S. 433.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. portafontium.eu – Taufbuch Eger (Cheb), Böhmen, 1873–1883, Seite 78, 3. Zeile

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.