Josef Mayer (Politiker, 1877)

Josef Mayer (* 9. April 1877 in Eger, Böhmen[1]; † 3. Mai 1938 ebenda) war ein deutschböhmischer Politiker in Österreich-Ungarn, Deutschösterreich und der Tschechoslowakei (Deutsche Agrarpartei, ab 1920 Bund der Landwirte) sowie landwirtschaftlicher Genossenschaftsfunktionär.

Leben

Nach dem Besuch der Volksschule und des Untergymnasiums in seiner westböhmischen Geburtsstadt Eger absolvierte er die Münchner Brauerakademie und übernahm 1905 die Brauerei seines Vaters. Daneben wurde er Reserveoffizier (1900 Leutnant), im Ersten Weltkrieg stieg er zum Rittmeister auf. Am Rumänischen Kriegsschauplatz gehörte er 1916–18 dem Wirtschaftsstab für den Aufbau der Landwirtschaft in Rumänien an.

Seine politische Karriere begann Mayer als Ausschussmitglied der deutschen Sektion des Landeskulturrates für Böhmen und Abgeordneter zum Böhmischen Landtag. Bei einer Ersatzwahl nach dem Tod von Leopold Philipp Kolowrat-Krakowsky wurde er 1910 für den Rest der XI. Legislaturperiode als Abgeordneter des Wahlbezirks Böhmen 121, Landgemeinden (Plan, Tachau, Pfraumberg) in den Reichsrat gewählt. Im Jahr darauf wurde er für die XII. Legislaturperiode wiedergewählt; die Mandatsdauer der Abgeordneten wurde im Ersten Weltkrieg bis 31. Dezember 1918 verlängert. Er gehörte der Gruppe der Deutschen Agrarpartei im Deutschen Nationalverband an, nach dessen Auflösung 1917 war er Klubobmann-Stellvertreter der Agrarpartei.

Als die deutschen Reichsratsabgeordneten Altösterreichs am 21. Oktober 1918 die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich bildeten, war Mayer bis zur letzten Sitzung dieses Parlaments am 16. Februar 1919 Mitglied. Er fungierte, vom Vollzugsausschuss (später Staatsrat) des Parlaments berufen, vom 30. Oktober 1918 bis zum 15. März 1919 in der Staatsregierung Renner I als Staatssekretär für Heereswesen und somit als erster Verteidigungsminister des republikanischen Österreich.

Der Anspruch Deutschösterreichs, die deutschen Siedlungsgebiete in Mähren und Böhmen zum Bestandteil seines Staates zu machen, ließ sich gegen die Tschechoslowakei nicht durchsetzen. Mayers Heimat konnte sich daher an der Wahl zur Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919 nicht beteiligen. Mayer kehrte daraufhin in die böhmische Politik zurück und saß von 1920 bis 1926 für den Bund der Landwirte im tschechoslowakischen Abgeordnetenhaus in Prag. 1927 aus dem „aktivistischen“ BdL ausgeschlossen, gründete er 1928 den Sudetendeutschen Landbund und kooperierte mit der „negativistischenDeutschen Nationalpartei und der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP).

Daneben engagierte sich Mayer im landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen. So war er 1917–1938 Obmann des Aufsichtsrats des Zentralverbands der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Böhmens; 1920–1938 Präsident des Bundes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände in Prag; 1925 Mitgründer und bis 1928 Präsident der Geschäftsstelle der deutschen Land- und Forstwirtschaft in Prag; sowie 1925–1938 Präsident des Deutschen Meliorationsverbands für Böhmen.

Der 1933 gegründeten Sudetendeutschen Partei gehörte Mayer als Mitglied des Obersten Bauernrates an.

Literatur

  • Fritz Wertheimer: Von deutschen Parteien und Parteiführern im Ausland. 2. Auflage. Zentral-Verlag, Berlin 1930, S. 195.
  • Staudinger: Mayer Josef. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 5, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1972, S. 433.
  • Mads Ole Balling: Von Reval bis Bukarest: statistisch-biographisches Handbuch der Parlamentarier der deutschen Minderheiten in Ostmittel- und Südosteuropa 1919–1945. Bd. 1. Dokumentation Verlag, Kopenhagen 1991, ISBN 87-983829-4-2, S. 338f.

Einzelnachweise

  1. portafontium.eu – Taufbuch Eger (Cheb), Böhmen, 1873–1883, Seite 78, 3. Zeile

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.