Josef Hesoun

Josef „Jolly“ Hesoun (* 12. April 1930 in Vösendorf; † 28. August 2003 in Wien) war ein österreichischer Politiker (SPÖ) und Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Leben

Josef Hesoun erlernte den Beruf des Automechanikers. Zuerst arbeitete er bei der Firma Wienerberger. Er engagierte sich in der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer. Im Jahr 1974 wurde er Präsident der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und übte diese Funktion bis 1991 aus. Von 1979 bis 1990 war er Abgeordneter zum Nationalrat. 1987 wurde er Vizepräsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB). Von 1990 bis 1995 war er Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Als negativstes Erlebnis seiner Karriere bezeichnete er den Vorwurf der SPÖ-Nationalratsabgeordneten Waltraud Schütz, dass Hesoun ihr in den Rückenausschnitt gegriffen habe. Hesoun bestritt die Vorwürfe, die in jener Zeit eine breite Berichterstattung in den Medien nach sich zogen.[1][2][3]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Vom Automechaniker zum Minister. Abgerufen am 27. März 2013.
  2. Trauer in Österreich: Ex-Minister Hesoun verstorben. Abgerufen am 27. März 2013.
  3. Josef "Jolly" Hesoun - Überzeugter Sozialist und Arbeiter-Vertreter. Abgerufen am 27. März 2013.
  4. a b Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.