Josef C. Böck-Greissau
Josef C. Böck-Greissau (* 5. April 1893 in St. Michael in Obersteiermark; † 21. April 1953 in Wien bis 1919 Freiherr Böck von Greissau) war ein österreichischer Industrieller und Politiker (ÖVP).
Er absolvierte die Offiziersausbildung an der Technischen Militärakademie in Mödling und nahm am Ersten Weltkrieg als Artillerie- und Generalstabsoffizier teil. Nach dem Krieg war er in verschiedenen Industrieunternehmen in Österreich und Deutschland tätig.
Im Jahr 1947 wurde er Vizepräsident der Vereinigung Österreichischer Industrieller sowie der Niederösterreichischen Handelskammer. Von 1949 bis 1953 war er Abgeordneter zum Nationalrat.
Außerdem war Böck-Greissau von 1952 bis zu seinem Tod 1953 Bundesminister für Handel und Wiederaufbau unter Bundeskanzler Leopold Figl. Er wurde am Döblinger Friedhof bestattet.[1]
Weblinks
- Josef C. Böck-Greissau auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
Einzelnachweis
- ↑ Josef Böck-Greissau in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at
Personendaten | |
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NAME | Böck-Greissau, Josef C. |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Industrieller und Politiker (ÖVP), Abgeordneter zum Nationalrat und Handelsminister (1952–1953) |
GEBURTSDATUM | 5. April 1893 |
GEBURTSORT | St. Michael in Obersteiermark |
STERBEDATUM | 21. April 1953 |
STERBEORT | Wien |
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“