Johannes Ditz

Johannes Ditz (* 22. Juni 1951 in Kirchberg am Wechsel) ist ein österreichischer Politiker (ÖVP).

Leben

Nach der Matura 1971 studierte Johannes Ditz Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er promovierte 1978 zum Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit dem Dissertationsthema "Die österreichische Budgetpolitik von 1965 bis 1975".

Von 1978 bis 1979 war er bei der Industriellenvereinigung beschäftigt. Ab 1979 arbeitete er im Referat für Wirtschaftsfragen der ÖVP-Bundesparteileitung. Im Jänner 1987 wurde er Staatssekretär für Finanzen unter Finanzminister Ferdinand Lacina. Im März 1988 trat er wegen Differenzen mit dem damaligen ÖVP-Bundesparteiobmann Alois Mock von diesem Amt zurück und wurde Abgeordneter zum Nationalrat. Während dieser Zeit übernahm Ditz auch die Leitung des ÖVP-Wirtschaftsbundes in der Wirtschaftskammer Österreich. Von April 1989 bis Jänner 1993 war er dessen Geschäftsführender Generalsekretär. Im Nationalrat blieb Ditz vorerst bis 1993, im Oktober 1991 übernahm er erneut das Staatssekretariat im Finanzministerium und blieb bis zum Mai 1995 in diesem Amt. Kurze Perioden als Nationalratsabgeordneter folgten von November bis Dezember 1994 sowie zwei Jahre später, von Jänner bis März 1996.

Im Jahr 1995 folgte Ditz Wolfgang Schüssel als Wirtschaftsminister nach. Im Juni 1996 trat er zurück. Sein Nachfolger wurde Johann Farnleitner.

Im August desselben Jahres wechselte er in die Privatwirtschaft und wurde Finanzvorstand der Holding Post und Telekom Austria sowie Generaldirektor-Stellvertreter der Post und Telekom AG. 1999 wurden er und Rudolf Streicher zum ÖIAG-Vorstand bestellt. Im Herbst 2003 wurde Ditz von der damaligen steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic zum Aufsichtsratschef der ESTAG bestellt und war im Jahr 2004 kurzzeitig deren Interimsvorstand. Ende November 2005 wurde Franz Voves (SPÖ) neuer Landeshauptmann der Steiermark. Aufgrund dieses Machtwechsels erklärte Ditz seinen Rücktritt als Aufsichtsratschef.

Im Februar 2006 war er für einen Monat Vorstandsvorsitzender der A-Tec Industries AG von Mirko Kovats, bevor dieser wieder selbst das Ruder übernahm.

Im September 2006 kehrte er wieder in die Politik zurück. Im Personenkomitee "Wien für Schüssel" unterstützte er Bundeskanzler Wolfgang Schüssel im Wahlkampf für die Nationalratswahl 2006.

Im Jänner 2010 wurde Ditz zum Aufsichtsratsvorsitzenden der notverstaatlichtenden Hypo Group Alpe Adria bestellt.[1]

Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ditz soll Hypo-Aufsichtsratschef werden, Scholten Vize auf ORF vom 18. Jänner 2010 abgerufen am 18. Jänner 2010

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.