Johann Rzeszut

Johann Rzeszut (* 5. März 1941 in Wien) ist ein österreichischer Jurist und war von 2003 bis 2006 Präsident des Obersten Gerichtshofes.

Leben

Johann Rzeszut besuchte die Volksschule von 1947 bis 1951 und anschließend bis 1959 das Bundesrealgymnasium Wien 2. Danach nahm er ein Studium der Rechte an der Universität Wien auf, das er 1964 als Dr. iur. abschloss. 1965 war er Rechtspraktikant, dann von 1966 bis 1969 Richteramtsanwärter und von 1969 bis 1971 Bezirksrichter. 1971 wurde er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wien, ab 1977 Oberstaatsanwalt-Stellvertreter (OStA Wien). Schließlich wurde er 1985 Generalanwalt (Generalprokurator) und 1987 Hofrat des Obersten Gerichtshofes, danach im Jahre 1997 Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes. Von 2003 bis 2006 war er Präsident des Obersten Gerichtshofes. Von 30. Juni 2003 bis 21. Jänner 2005 war er zudem Mitglied des Österreich-Konvents.

Große Medienaufmerksamkeit erhielt Rzeszut durch einen Bericht an das Österreichische Parlament, in dem er schwere Vorwürfe gegen die mit dem Fall Natascha Kampusch betrauten Anklagebehörden erhebt. Er wirft darin der Staatsanwaltschaft konsequente Vernachlässigung entscheidender polizeilicher Ermittlungsergebnisse und eine langfristige Verzögerung bzw. bis zuletzt gänzliche Unterlassung nachhaltigst indizierter wesentlicher Ermittlungsschritte vor. Laut Rzeszut soll auch die vom Innenministerium zur Aufdeckung möglicher Ermittlungspannen eingesetzte Evaluierungskommission, der er selbst angehörte, wesentlich und langfristig [...] justiziell behindert worden sein. Zudem seien die Medien gezielt mit falschen Informationen versorgt worden. Am Ende des Berichtes schreibt Rzeszut: In 42 Justizdienstjahren habe ich Vergleichbares nicht erlebt.[1][2] Auf Wunsch des Nationalrates wurde 2012 vom Innenministerium das FBI als von österreichischen Instanzen unabhängige ausländische Institution mit der Überprüfung des Falles Kampusch beauftragt.

Im Februar 2012 wurde bekannt, dass ein Polizist ohne Ermittlungsauftrag versuchte, DNA-Proben eines Kindes zu beschaffen, über das ein Gerücht umgeht, es handele sich um eine Tochter Kampuschs.[3] Im Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten wurde Johann Rzeszut als Zeuge vernommen. Dieser sagte unter Wahrheitspflicht aus, den Mann nicht zu kennen. Allerdings sollen die beiden mehrfach telefonischen Kontakt gehabt haben. Im Dezember 2014 wurde Rzeszut wegen falscher Zeugenaussage angeklagt.[4][5] Der Prozess, der im Februar 2015 mit einem Freispruch endete[6], warf, wie den in der Urteilsbegründung enthaltenen Ausführungen zu entnehmen ist, eher auf die Vorgangsweise der Anklagebehörde und des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) in dieser Causa ein schiefes Licht.[7]

Siehe auch

Veröffentlichungen

  1. Der Tod des Kampusch - Kidnappers: Wahrheitsfindung im Würgegriff ISBN 1-534-66886-1

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Tiroler Tageszeitung: Rzeszut: Natascha Kampusch könnte sich arrangiert haben (Memento vom 8. September 2011 im Internet Archive), 15. Oktober 2010
  2. Stenographisches Protokoll der 80. Sitzung des Nationalrates (XXIV.GP), Webseite des Österreichischen Parlaments, 20. Oktober 2010
  3. Kampusch: Polizist ermittelte illegal auf ORF vom 29. Februar 2012, abgerufen am 29. Februar 2012.
  4. derStandard.at - Fall Kampusch: Prozess gegen Ex-OGH-Präsidenten. Artikel vom 18. Dezember 2014, abgerufen am 20. Dezember 2014.
  5. derStandard.at - Causa Kampusch: Der Höchstrichter mit Tunnelblick. Artikel vom 18. Dezember 2014, abgerufen am 20. Dezember 2014.
  6. derStandard.at - Causa Kampusch: Ex-OGH-Präsident Rzeszut freigesprochen. APA-Meldung vom 27. Februar 2015,
  7. Voller Urteilswortlaut in Andreas Unterberger - Der Freispruch und eine Ohrfeige für BAK und StA
  8. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,6 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.