Johann Michael Freiherr von Welser

Johann Michael „Hans“ Freiherr von Welser (* 5. August 1869 in Anspach; † 4. Oktober 1943 auf Schloss Neunhof bei Lauf an der Pegnitz) war ein deutscher Verwaltungsjurist.

Leben und Beruf

Er entstammte der Ulmer Linie des alten Patriziergeschlechts Welser. Seine Eltern waren der Regierungspräsident Ludwig von Welser (1841–1931) und Charlotte geb. Haller von Hallerstein (1844–1873).[1]

Während seines Studiums der Rechtswissenschaften wurde er 1887 Mitglied der Burschenschaft der Bubenreuther Erlangen. Nach bestandenem juristischen Staatsexamen und anschließender Referendarzeit wirkte von Welser von 1914 bis 1919 als Vortragender Rat im Reichsamt des Innern. 1920 erfolgte seine Ernennung zum Ministerialdirektor und Leiter der Verfassungsabteilung im Reichsinnenministerium. Von 1921 bis 1923 wirkte er im gleichen Ministerium als Staatssekretär, bis zu seiner Abberufung durch den sozialdemokratischen Minister Wilhelm Sollmann und seine Ersetzung durch den aus dem Reichsjustizministerium übernommenen Ministerialrat Erich Zweigert.

Von Welser kehrte in den bayerischen Staatsdienst zurück und amtierte 1927/28 als Staatssekretär im bayerischen Handelsministerium.

Literatur

  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 6: T–Z. Winter, Heidelberg 2005, ISBN 3-8253-5063-0, S. 256.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Genealogische Webseite zur Familie

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen