Johann Luif

Johann Luif (* 12. Juli 1959 in Eisenstadt) ist ein österreichischer Offizier und Politiker. Er ist seit September 2017 Leiter der Generalstabsdirektion im Bundesministerium für Landesverteidigung und seit August 2018 stellvertretender Generalstabschef. Vom 22. Mai bis zum 3. Juni 2019 war er Minister für Landesverteidigung.[1][2]

Leben

Johann Luif absolvierte nach der Matura von 1978 bis 1981 die Theresianische Militärakademie, war Offizier im Landwehrstammregiment 12 und schloss in der Folge den 12. Generalstabslehrgang an der Landesverteidigungsakademie in Wien 1991 ab.

Von 1993 bis 1997 war er als stellvertretender Chef des Stabes im Militärkommando Burgenland eingesetzt. Später wurde er in das Bundesministerium für Landesverteidigung als Hauptreferatsleiter in der Abteilung Rüstungsplanung versetzt und hatte in der Folge die Funktion des stellvertretenden Leiters der Abteilung Militärische Grundsatzplanung inne. In dieser Zeit absolvierte er den Schweizer Generalstabskurs und führte 1999 während seiner Truppenverwendung das Pionierbataillon 1 in Villach.

Ende 2003 wurde er Militärkommandant des Burgenlandes und zum Brigadier befördert. Diese Funktion hatte er bis 2017 inne.

2004 absolvierte er ein Studium der Politikwissenschaften.

Luif machte zahlreiche Auslandseinsätze, vor allem am Balkan, ab 2000 als österreichischer Kontingentskommandant im Kosovo, 2011/12 als stellvertretender Kommandant der Kosovo Force (KFOR) und 2014 bis 2016 als Kommandant von European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina.

Nach seiner Rückkehr aus Bosnien-Herzegowina leitete er die Abteilung Einsatzplanung im damaligen Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.

Am 1. September 2016 wurde er zum Leiter der Generalstabsdirektion im Bundesministerium für Landesverteidigung bestellt und zum Generalleutnant befördert. Am 20. August 2018 erfolgte darüber hinaus die Betrauung mit der Wahrnehmung der Agenden des stellvertretenden Generalstabschefs.

Am 22. Mai 2019 wurde er zum Minister für Landesverteidigung ernannt und mit Antritt der Bundesregierung Bierlein bereits am 3. Juni 2019 durch Thomas Starlinger ersetzt.

Am 19. Oktober 2021 erhielt er das Komturkreuz des Landes Burgenland verliehen.[3]

Sonstiges

Johann Luif ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. tagesschau.de: Krise in Österreich: Vier Experten als neue Minister. Abgerufen am 22. Mai 2019.
  2. diepresse.com: Habemus-Kabinett_Die-Uebergangsregierung-im-Ueberblick. Abgerufen am 3. Juni 2019.
  3. Komturkreuz an drei Generäle verliehen orf.at, 19. Oktober 2021, abgerufen 19. Oktober 2021.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.