Johann Farnleitner

Johann Farnleitner (2005)

Johann „Hannes“ Farnleitner (* 5. April 1939 in Weikersdorf am Steinfelde) ist ein ehemaliger österreichischer Politiker (ÖVP).

Leben

Johann Farnleitner wuchs in einfachen ländlichen Verhältnissen auf und musste sich sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien als Werkstudent (unter anderem als Landvermesser) finanzieren. Er war ab 1964 bei der Handelskammer, bzw. Wirtschaftskammer Österreichs beschäftigt. Von 1992 bis 1996 war er Generalsekretär der Wirtschaftskammer. Farnleitner hatte auch langjährige Spitzenfunktionen in der österreichischen und der internationalen katholischen Männerbewegung inne, während er dem ÖCV eher kritisch gegenübersteht.

Von 1996 bis 2000 war er Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten. Farnleitner publizierte 2004 Erinnerungen (Reformfreude lohnt sich. Verantwortung für Österreich, Wien, Media Consulting).

Außerdem ist er im Aufsichtsrat bei der Bank Medici tätig, welche Ende 2008 durch das Fondsgeschäft mit Bernard L. Madoff in massive Schwierigkeiten kam.[1]

Auszeichnungen

Literatur

  • Jörg Mahlich, Robert Schediwy: Zeitzeugen und Gestalter österreichischer Wirtschaftspolitik (lebensgeschichtliches Interview mit Johann Farnleitner), LIT-Verlag, Wien 2008

Einzelnachweise

  1. Handelnde Personen bei Medici Bank (Memento des Originals vom 3. Juli 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.firmenabc.at, abgefragt am 3. Januar 2009

Weblinks

Commons: Johann Farnleitner – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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EPP debates on EU Constitution - Paris 8-9 March 2005 - Johann Farnleitner