Johann David Blindow
Johann David Blindow (* um 1720 in Stettin; † 1772) war ein deutscher Kommunaljurist. Er war von 1769 bis zu seinem Tode Oberbürgermeister von Stettin.
Sein Vater David Blindow (* um 1690; † um 1740) war Jurist in Stettin.
Johann David Blindow studierte ab 1737 Rechtswissenschaften an der Universität Halle. Er wollte 1739/1740 zunächst Sekretär des Generals Kurt Christoph von Schwerin werden, doch wurde daraus nichts. Er wurde dann Rechtsanwalt in Stettin, ab 1743 als Regierungsadvokat bei der Pommerschen Regierung.
1768 wurde er Syndikus der Stadt Stettin.[1] 1769 wurde er, als Nachfolger des verstorbenen Adam Joachim Sander, städtischer Landrat und Oberbürgermeister von Stettin. Er blieb im Amt bis zu seinem Tode 1772. Sein Nachfolger wurde Joachim Friedrich Pauli.[2]
Siehe auch
Literatur
- Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 91 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Fußnoten
- ↑ Otto Blümcke: Der Rat und die Ratslinie von Stettin. In: Baltische Studien. Band 17 NF. 1913, S. 131, Nr. 654.
- ↑ Gustav Kratz: Die Städte der Provinz Pommern. Abriß ihrer Geschichte, zumeist nach Urkunden. A. Bath, Berlin 1865, S. 412 (Online).
Personendaten | |
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NAME | Blindow, Johann David |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Kommunaljurist, Oberbürgermeister von Stettin |
GEBURTSDATUM | um 1720 |
GEBURTSORT | Stettin |
STERBEDATUM | 1772 |