Johann Burianek

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Johann Burianek am 23. Mai 1952 auf der Anklagebank in Berlin

Johann Hans Burianek (* 16. November 1913 in Düsseldorf; † 2. August 1952 in Dresden) war ein deutscher militanter Widerstandskämpfer gegen die SED-Diktatur[1][2] und Mitglied der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit. Er wurde von der DDR-Justiz in einem Schauprozess wegen Boykotthetze zum Tode verurteilt, nachdem er gestanden hatte, einen Anschlag auf eine Eisenbahnbrücke und einen Personenzug geplant zu haben.[3] 2005 wurde er rehabilitiert.

Leben

Während des Zweiten Weltkrieges diente Johann Burianek in der Wehrmacht. In den letzten Kriegstagen nahm er in Berlin einen vermeintlichen Deserteur fest. Aus diesem Grund wurde er im November 1949 von einem Gericht der DDR wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Von der Strafe saß er ein knappes halbes Jahr ab, da die Reststrafe bereits im April 1950 zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Er fand danach Arbeit als Kraftfahrer im VEB Secura-Mechanik Berlin.[4] Zwischen Juli 1950 und März 1951 schleuste er mehrere tausend Exemplare der SPD-nahen Zeitschriften Kleiner Telegraf und Tarantel[5] nach Ost-Berlin ein. Im März 1951 wurde er von der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) angeworben, in deren Auftrag er Flugblätter verteilte, Informationen sammelte und Briefe beförderte und erfolglos Brandanschläge verübte.[6]

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) inhaftierte Burianek nach seiner Festnahme am 5. März 1952 im „U-Boot“, seiner zentralen Untersuchungshaftanstalt in Berlin. In Absprache mit dem Zentralkomitee der SED wurde ein großer Schauprozess vor dem Obersten Gericht der DDR (OG) vorbereitet.[7] Größtes Vorhaben Burianeks war nach eigener Aussage die für den 21. Februar 1952 vorgesehene Sprengung einer Eisenbahnbrücke bei Erkner, um den Blauen Expreß, den D-Zug Berlin-Warschau-Moskau, zum Entgleisen zu bringen. Er habe dabei den Tod von Menschen in Kauf genommen. Den Sprengstoff für diesen Anschlag habe ihm die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit ausgehändigt. Es sei bei Planungen geblieben, weil kein geeignetes Fahrzeug beschafft werden konnte.[3] Den in Burianeks Wohnung deponierten Sprengkoffer hätten Abgesandte der KgU wieder abgeholt, angeblich um eine Eisenbahnbrücke bei Berlin-Spindlersfeld zu sprengen.[3]

Unter Vorsitz von Hilde Benjamin klagte das OG am 15. Mai 1952 Burianek als „Agenten der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ an und fällte am 25. Mai gegen ihn sein erstes Todesurteil. Burianek wurde gut zwei Monate später in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Dresden mit jenem Fallbeil hingerichtet, das auch schon während der nationalsozialistischen Diktatur verwendet worden war.[8]

Aufarbeitung

Auf dem Urnenhain Tolkewitz, wohin Burianeks Asche kam, erinnert seit den 1990er Jahren eine Gedenkplatte in der „Gedenkstätte für die hingerichteten Opfer der stalinistischen Gewaltherrschaft vom Münchner Platz“ an ihn.

Das Landgericht Berlin rehabilitierte Burianek 2005 auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft 13. August aufgrund des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes wegen „gravierender Missachtung elementarer materieller Vorschriften“ und erklärte das Todesurteil für rechtsstaatswidrig.[8]

Als Wolfgang Schmidt, ein ehemaliger Oberstleutnant des MfS, Burianek auf seiner Website als „Banditen“ und „Angehörigen einer terroristischen Vereinigung“ bezeichnet hatte, erstattete der damalige Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, gegen ihn Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Schmidt 2012 zu einer Geldstrafe.[8] Die nächsthöheren Instanzen, das Landgericht Berlin und das Kammergericht, bestätigten 2013 das Urteil. Auf eine Verfassungsbeschwerde Schmidts hin hob das Bundesverfassungsgericht beide Entscheidungen im Januar 2018 auf, weil es in ihnen einen Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts einer Meinungsäußerung erkannte, und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück.[9]

Nach Knabe gehören die Todesurteile gegen Burianek und Wolfgang Kaiser „mit zu den dunkelsten Kapiteln der SED-Justiz, weil es sich nicht um die Verfolgung von Taten handelte, sondern um Planungen, die dann aus politischen Gründen in dieser drastischen Art und Weise geahndet wurden“.[10]

Literatur

  • Kai-Uwe Merz: Kalter Krieg als antikommunistischer Widerstand. Die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit 1948–1959, München: Oldenbourg, 1987. ISBN 3-486-54371-7
  • Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR, Keip Verlag, Goldbach 1995, ISBN 3-8051-0243-7, S. 237–248
  • Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: Konzentrierte Schläge Staatssicherheitsaktionen u. polit. Prozesse in der DDR 1953–1956, Berlin 1998
  • Gerhard Finn: Nichtstun ist Mord. Die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit. Westkreuz-Verlag, Bad Münstereifel 2000, ISBN 3-929592-54-1, S. 119–124
  • Ilko-Sascha KowalczukBurianek, Johann. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 1. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.

Weblinks

Commons: Johann Burianek – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hubertus Knabe: Die Täter sind unter uns: über das Schönreden der SED-Diktatur, S. 277.
  2. Ilko-Sascha Kowalczuk: Burianek, Johann. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 1. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
  3. a b c Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: Konzentrierte Schläge, S. 86
  4. Urteil des Obersten Gerichtes der DDR vom 25. Mai 1952 gegen Burianek (1 Zst (I) 6/52 ) veröffentlicht in Entscheidungen des obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Band 1 (1952), Deutscher Zentralverlag, Seite 230–280
  5. Information (Memento vom 19. Dezember 2015 im Internet Archive) des Bundesarchivs zur Zeitschrift Tarantel
  6. Enrico Heitzer: Koestler, Orwell und „Die Wahrheit“: die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) und das heimliche Lesen in der SBZ/DDR 1948 bis 1959. In: Siegfried Lokatis; Inge Sonntag (Hrsg.): Heimliche Leser in der DDR: Kontrolle und Verbreitung unerlaubter Literatur, Ch. Links Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-86153-494-5, S. 140–155; hier S. 147. auf Google Books
  7. Falco Werkentin: Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht: Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression, Ch. Links Verlag, 1997, ISBN 978-3-86153-150-0.auf Google Books, dort auch zum Folgenden
  8. a b c Stasi-Oberst wegen Geschichtsfälschung verurteilt, Die Welt, 26. März 2013
  9. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 Az. 1 BvR 2465/13, NJW 2018, 770
  10. Die Justiz als Schwert im Klassenkampf Interview des MDR mit Hubertus Knabe vom 4. August 2013

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23.5.52
Prozeß gegen Agentengruppe
Vor dem Obersten Gericht der DDR begann am 23.5.52 ein Prozeß gegen eine Bande von Agenten und Saboteuren, die sämtlich der westberliner Hildebrandt-Gruppe gegen die Menschlichkeit angehören. Unter anderem planten die Angeklagten, die Eisenbahnbrücke in Berlin-Erkner mit dem darüber fahrenden "Blauen Express" zu sprengen.

UBz:Der Angeklagte Johann Burianek.