Johann Böhm (Politiker, 1886)

Johann Böhm (* 26. Jänner 1886 in Stögersbach, Niederösterreich; † 13. Mai 1959 in Wien) war ein österreichischer Gewerkschaftsfunktionär und Politiker (SPÖ).

Leben

Nach dem Besuch der Volksschule und der Bürgerschule in Waidhofen an der Thaya erlernte Johann Böhm den Beruf des Maurers. 1903 trat er der Gewerkschaft bei. Ab 1921 war er Leiter der Wiener Ortsgruppe der Baugewerkschaft. Ab 1927 war er Mitglied des Gemeinderates der Stadt Wien. Von 1930 bis 1934 war er Abgeordneter zum Nationalrat.

1939 wurde er Polier, ab 1940 war er bei einer Bauberufsgenossenschaft tätig.

Böhm war von April bis Dezember 1945 Staatssekretär für Soziale Verwaltung. Er gehörte 1945 zu den Gründern des überparteilichen Österreichischen Gewerkschaftsbundes, dessen Präsident er von 1945 bis 1959 war. Im selben Zeitraum war er auch Zweiter Präsident des Nationalrates und Mitglied im SPÖ-Vorstand. 1947 schloss er ein geheimes Abkommen mit Franz Olah zur Bildung einer Stay-behind-Organisation mit dem Tarnnamen Österreichischer Wander-, Sport- und Geselligkeitsverein.

Johann Böhm war einer der Hauptinitiatoren der Sozialpartnerschaft und blieb auch Jahrzehnte nach seinem Tod in Erinnerung: Aus Anlass der 125. Wiederkehr seines Geburtstages fand am 28. Jänner 2011 im Plenarsaal des österreichischen Nationalrates ein Festakt in Anwesenheit des Bundespräsidenten und hochrangiger Funktionsträger und Mitarbeiter der österreichischen Sozialverwaltung statt.[1]

Ehrungen

Grab von Johann Böhm am Wiener Zentralfriedhof

Literatur

  • Guenther Steiner: Johann Böhm in der österreichischen Sozialversicherung. Studie im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Verlag des ÖGB Wien 2011. ISBN 978-3-7035-1489-0.
  • 125 Jahre Johann Böhm. Feierstunde im Parlament. Fachzeitschrift „Soziale Sicherheit“, herausgegeben vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Jahrgang 2011, Februarheft, Seiten 56–58.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Presseaussendung der Parlamentskorrespondenz PK via Austrian Presse Agentur APA vom 28. Jänner 2011.
  2. Wiener Rathauskorrespondenz, 13. Dezember 1951, Blatt 2230
  3. Wiener Rathauskorrespondenz, 26. Jänner 1952, Blatt 111
  4. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Grab von Johann Böhm am Zentralfriedhof in Wien.