Japanische Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs

Der Status Japanischer Kriegsverbrecher resultiert aus einer Einstufung der Alliierten, insbesondere der Vereinigten Staaten, nach der Kapitulation Japans im Zweiten Weltkrieg und der nachfolgenden juristischen Aufbereitung.

Der Status einiger Personen als Kriegsverbrecher ist in Japan sehr umstritten. Nicht alle von den Alliierten als Kriegsverbrecher angesehene Personen wurden auch juristisch verfolgt. Grund dafür waren meist pragmatische Erwägungen, wie im Fall des Kaisers Hirohito, den man zwar seitens der USA als den führenden Kriegsverbrecher ansah, aber – abgesehen von seiner faktischen Entmachtung – nicht verfolgte, da man seine Kooperation als nützlich erachtete. Ein anderer bekannter Fall ist der des Shirō Ishii, der trotz unmenschlicher „medizinischer“ und bakteriologischer Experimente an lebenden Menschen von den USA im Gegenzug zu dessen Forschungsergebnissen nicht nur von der Todesstrafe, sondern der weiteren Verfolgung überhaupt verschont wurde.

Die von den Alliierten als Kriegsverbrecher betrachteten Personen wurden in drei Klassen, A, B und C, eingeteilt.

Klasse A

Die meisten führenden japanischen Politiker und Militärführer wurden aufgrund ihrer verantwortlichen Stellung in der Regierung in die höchste Klasse „A“ eingestuft. Die Liste umfasste ursprünglich Hunderte von Japanern. Bei den Tokioter Prozessen in den Jahren 1946 bis 1948 wurden schließlich nur 28 von ihnen angeklagt, davon wurden sieben zum Tode verurteilt und alle am 23. Dezember 1948, dem Geburtstag von Prinz Akihito, im Sugamo-Gefängnis in Tokio hingerichtet, die 18 anderen Verurteilten bekamen Gefängnisstrafen. Für die Aburteilung dieser Politiker wurde in Tokio ähnlich wie bei den Nürnberger Prozessen in Deutschland ein Internationales Militärtribunal für den Fernen Osten (IMTFE) eingerichtet.

Die juristischen Grundlagen der Urteile sind mit dem Beigeschmack der „Siegerjustiz“ behaftet, da den verurteilten Personen keine persönliche Schuld nachgewiesen werden konnte und sie daher nach Rechtskonstrukten verurteilt wurden, die in Japan überhaupt nicht existierten wie „Verschwörung zu einem Angriffskrieg“ und das „wissentliche Dulden“ der Misshandlung von Kriegsgefangenen und nach US-Interessen andere Schuldige willkürlich von Strafverfolgung ausgenommen wurden. Daher wird der Status der verurteilten Personen auch in Zukunft umstritten bleiben.

Folgendes Zitat aus den Memoiren des US-amerikanischen Geheimdienstoffiziers Elliott Thorpe kann als Beispiel für die lässige Bearbeitung der Fälle durch die amerikanischen Okkupationsbehörden dienen:

“Kenji Doihara was something else. He was an able army officer with unusual ability in many directions. […] There were many Japanese Leaders whose careers were much more dubious than Doihara's, but they were fortunate enough not to become known to the Western press. I finally put Doihara's name on the war criminal list, because he had taken an aggressive part in the unwarranted attack on China in 1938. Anyway, our people wanted to hang him. So they did.”

„Kenji Doihara war etwas anderes. Er war ein fähiger Armeeoffizier mit in vieler Hinsicht ungewöhnlichen Fähigkeiten. […] Es gab viele japanische Führungspersonen, deren Karrieren weitaus zweifelhafter als die Doiharas waren, die jedoch das Glück hatten, der westlichen Presse nicht bekannt zu werden. [siehe Weblinks] Ich setzte schließlich Doiharas Namen auf die Liste der Kriegsverbrecher, weil er einen aggressiven Anteil an dem ungerechtfertigten Angriff auf China im Jahr 1938 hatte. Wie dem auch sei, unsere Leute wollten Doihara hängen. Und so taten sie es.“

E. R. Thorpe: East Wind, Rain. S. 200

Premierminister Hideki Tōjō wurde zum Tode verurteilt und gehängt. Ihm warf man Verschwörung zu einem Angriffskrieg und wissentliche Duldung der Misshandlung und Tötung von Kriegsgefangenen vor. Seine Rolle als Militarist und Kriegstreiber ist jedoch unbestritten. Er war einer der Befürworter des wegen der verspäteten Kriegserklärung formal völkerrechtswidrigen Angriffes auf Pearl Harbor.

Weitere der in diese Klasse eingestuften Personen:

Klassen B und C

In diese Klassen wurden die Japaner, meist Militärführer, eingestuft, die Kriegsverbrechen befohlen, geduldet oder begangen hatten. Aus einer Liste von mehreren Hunderttausend möglichen Angeklagten wurden lediglich 5472 vor Gericht gebracht, 4019 verurteilt, von diesen 902 exekutiert, der Rest erhielt Gefängnisstrafen.

Sie sollten an den Orten abgeurteilt werden, an denen sie ihre Verbrechen begangen hatten.

Darunter befanden sich auch mehrere Angehörige der berüchtigten Einheit 731, die einer Verurteilung im Gegenzug zur Übergabe der Ergebnisse ihrer brutalen biologischen und chemischen Experimente an lebenden Gefangenen an das US-Militär entkamen. General Douglas MacArthur bot ihnen im Einverständnis mit der US-Regierung gegen ihre Daten eine Amnestie an.

Dass nur so wenige der Verdächtigen vor Gericht gebracht oder gar verurteilt wurden, wird verschiedenen Ursachen zugeschrieben:

  • zu geringen zeitlichen und personellen Ressourcen bei den Anklägern
  • der Vernichtung belastender Materialien zu Kriegsende durch Kriegseinwirkungen und die Japaner
  • fehlende Kooperation bis hin zu offener Feindseligkeit der japanischen Beamten, ohne die man der Verdächtigten und Zeugen kaum habhaft werden konnte
  • die bereits angesprochenen Eigeninteressen der US-Militärs und -Regierung

Im Jahre 1948 beschlossen die Vereinigten Staaten, die Verfolgung von Kriegsverbrechern in Japan nicht fortzuführen, so dass auch einige der schlimmsten Verbrecher der Verfolgung entgingen.

Als Ursache dafür wird gesehen, dass Japan zunehmend als wichtiger Alliierter im Kalten Krieg benötigt wurde. Im Jahre 1948 wurde der Rest der Klasse-A-Kriegsverbrecher, der nicht hingerichtet worden war, aus der Haft entlassen und kam teils problemlos wieder in Führungspositionen von Wirtschaft, Politik und Erziehungswesen unter.

Wegen der fehlenden Kooperation der US-Besatzungsmacht waren die anderen, weiter an der Verfolgung interessierten, Alliierten wie Australien kaum noch zu effizientem Handeln in der Lage.

Ihr formales Ende fand die Verfolgung 1952 mit dem Friedensvertrag zwischen den USA und Japan, der allen bis dahin nicht im Gefängnis sitzenden Kriegsverbrechern eine Generalamnestie zusicherte. Hier verfolgte die USA eine andere Politik als bei der zumindest in Ansätzen beabsichtigten Entnazifizierung in Deutschland: sogar der als Kriegsverbrecher inhaftierte Nobusuke Kishi konnte später Premierminister Japans werden.

Literatur

  • Sandra Wilson, Robert Cribb, Beatrice Trefalt, Dean Aszkielowicz: Japanese War Criminals: The Politics of Justice After the Second World War. Columbia University Press, New York 2017, ISBN 978-0-231-17922-5.

Weblinks

Siehe auch

  • Kriegsverbrechen der Japanischen Armee im Zweiten Weltkrieg