Wichtiges Kulturgut Japans

Der japanische Garten Sankei in Yokohama

Wichtiges Kulturgut Japans (jap. 重要文化財, Jūyō Bunkazai oder kurz Jūbun 重文) ist eine amtliche Klassifikation von Kulturgütern, die vom Amt für kulturelle Angelegenheiten vorgenommen wird. Man unterscheidet in Japan zwischen „materiellen“ (有形文化財, Yūkei bunkazai, engl. Tangible Cultural Properties) und „immateriellen Kulturgütern“ (無形文化財, Mukei bunkazai, engl. Intangible Cultural Properties)[Anm. 1]. Die Ernennung erfolgt, wenn ein materielles Kulturgut eine „wichtige und besondere Bedeutung“ besitzt. Dabei muss das Kulturgut für die Ernennung einen Kriterienkatalog erfüllen und ein gesetzlich geregeltes Ernennungsverfahren durchlaufen.[1] Wichtige Kulturgüter können zudem zum Nationalschatz[Anm. 2] erhoben und damit in ihrer Bedeutung weiter hervorgehoben werden.

Klassifikation

Um Japans Kulturerbe zu schützen, wurde im Mai 1950 das Kulturgutschutzgesetz (文化財保護法, Bunkazai hogohō, engl. Law for the Protection of Cultural Properties) erlassen. Mit dem Gesetz wurde ein „Verfahren zur Ernennung“ (指定制度, Shiteiseido) von Kulturgütern[Anm. 3] geschaffen, das zudem Beschränkungen für die Veränderung, Reparatur und Ausfuhr von Kulturgütern festlegte.[1]

Neben dem Ernennungsverfahren existiert noch ein „Registrierungsverfahren“ (登録制度, Tōrokuseido) durch das ein geringes Maß an Schutz und Betreuung gewährleistet wird. Das heißt, ein Kulturbesitz durchläuft zunächst das Registrierungs-, dann das Ernennungsverfahren, um den Status eines offiziellen Kulturgutes zu erhalten. Dabei wird zwischen materiellen und immateriellen Kulturgütern unterschieden. Die materiellen Kulturgüter, wie Bauwerke, Gemälde, Skulpturen, alte Bücher, historische Dokumente und archäologische Funde können weiterhin zu „wichtigen Kulturgütern“ ernannt werden. Als wichtige Kulturgüter werden sie in drei Klassen: städteweit (市定重要文化財, Shijō Jūyō Bunkazai), präfekturweit (県定重要文化財, Kenjō ~) oder landesweit (国定重要文化財, Kokujō ~) wichtige Kulturgüter eingeteilt. Die Zuordnung zu den Klassen ist kumulativ, nicht ausschließend. So ist beispielsweise der japanische GartenSankei-en“ in Yokohama als städte- und landesweit wichtiges Kulturgut eingestuft.[2] Wichtige Kulturgüter können zuletzt auch zum Nationalschatz erhoben werden.

Hinweise

  1. Bei Tempelanlagen, Burgen usw. wird jedes einzelne Bauwerk gesondert klassifiziert, nie das Ensemble als Ganzes.
  2. Es gibt circa 100 chinesische Bildrollen der Song/Yüan-Zeit, die als „wichtig“ klassifiziert sind. Darunter befinden sich auch einige Nationalschätze.

Einige Wichtige Kulturgüter

Weblinks

Commons: Wichtiges Kulturgut Japans – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Wörtlich übersetzt, handelt es sich um Kulturgüter „ohne Form“
  2. ◎
    (a)
    ⦿
    (b)
    Siehe hierzu § 27 (Teil III) des japanischen Kulturgutschutzgesetzes:
    • Absatz 1: Der Kultusminister kann unter den materiellen Kulturgütern wichtige als „Wichtiges Kulturgut“ auszeichnen. Markiert mit (a) in den Verzeichnissen und Katalogen.
    • Absatz 2: Der Kultusminister kann unter den Wichtigen Kulturgütern unter Berücksichtigung der Kulturgüter der Welt eine Auswahl als Nationalschatz designieren. Markiert mit (b) in den Verzeichnissen und Katalogen.
  3. Wenn im Folgenden von Kulturgut gesprochen wird, dann sind stets amtlich bereits ernannte Kulturgüter gemeint. Objekte, die nicht offiziell zum Kulturgut ernannt wurden, werden hier landläufig als Kulturbesitz bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. a b Cultural Properties for Future Generations. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Administration of Cultural Affairs in Japan ― Fiscal 2009. Bunka-chō, Juni 2007, archiviert vom Original am 27. März 2009; abgerufen am 20. Januar 2012 (englisch).
  2. der Sankei Garten in Yokohama (japanisch)

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"通潤橋"(Tsu-jyun-kyo); The aqueduct bridge of stone construction with fixed-arch architecture in Yamato Town, Kumamoto Pref., Japan. It was constructed in 1854(the Edo period).
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The Rinshunkaku at the Sankei-en garden in Yokohama
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Kongōrikishi of Hōryū-ji is a Important Cultural Property of Japan. Hōryū-ji is a Buddhist temple in Ikaruga, Nara prefecture, Japan. It was registered as part of the UNESCO World Heritage Site "Buddhist Monuments in the Hōryū-ji Area".