Jürgen Brauer (Jurist)

Jürgen Brauer (* 1957 in Daun) ist ein deutscher Jurist und Generalstaatsanwalt in Koblenz.

Werdegang

Brauer studierte in Trier Rechtswissenschaften und war dort als Rechtsanwalt tätig. Er trat 1986 in den Justizdienst ein und wurde Richter in Koblenz, Mayen und Trier. Im Jahr 1989 wechselte Jürgen Brauer zur Staatsanwaltschaft, zu seinen weiteren beruflichen Stationen gehörten Oberstaatsanwalt und leitender Oberstaatsanwalt in Trier. Er war auch für das rheinland-pfälzische Justizministerium tätig. Im März 2014 wurde Brauer zum Generalstaatsanwalt in Koblenz ernannt.[1] Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist auch die 2014 unter Jürgen Brauer gegründete[2] Landeszentralstelle Cybercrime[3][4][5] und die 2018 gegründete Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus[6] angesiedelt.

Als zuständiger Generalstaatsanwalt wies er in der als Böhmermann-Affäre bekannt gewordenen Staatsaffäre mit einer zwanzigseitigen Begründung die Beschwerde von Recep Tayyip Erdoğan gegen die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Jan Böhmermann zurück.[7]

Publikationen

Als Monografie

  • Die strafrechtliche Behandlung genehmigungsfähigen, aber nicht genehmigten Verhaltens, Berlin: Duncker und Humblot, 1988, ISBN 978-3-428-06465-6

In Sammelwerken

  • Heidelberger Kommentar: Strafprozessordnung, 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Heidelberg/München/Landsberg/Frechen/Hamburg: Müller-Verlag, 2012, ISBN 978-3-8114-7180-1 [6. Aufl. 2018 in Vorbereitung]

Einzelnachweise

  1. „Wir leben in einer sicheren Gegend“ - Interview mit künftigem Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer aus Trier. Trierischer Volksfreund
  2. Neuer Generalstaatsanwalt sagt Internetkriminalität den Kampf an. Focus. 2. März 2014, abgerufen am 23. Februar 2018.
  3. Das Land rüstet auf im Kampf gegen Cyber-Angriffe. Die Welt. 16. August 2015, abgerufen am 23. Februar 2018.
  4. Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nimmt Arbeit auf. SecuPedia. Plattform für Sicherheits-Informationen. 1. Oktober 2014, abgerufen am 23. Februar 2018.
  5. Justiz im Land verdient nicht am Bitcoin-Hype Geld. Generalstaatsanwaltschaft hat beschlagnahmte Internetwährung immer schnell verkauft. In: Rhein-Zeitung. 3. Januar 2018, S. 3.
  6. Kampf gegen Terrorismus soll verbessert werden. Die Welt. 3. November 2017, abgerufen am 23. Februar 2018.
  7. Erdogan scheitert endgültig. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 14. Oktober 2016, abgerufen am 23. Februar 2018.