Irmgard Möller

Irmgard Maria Elisabeth Möller (* 13. Mai 1947 in Bielefeld) ist eine ehemalige Terroristin der Rote Armee Fraktion (RAF). Möller ist die einzige Überlebende der sogenannten Todesnacht von Stammheim am 18. Oktober 1977, in der führende Mitglieder der ersten Generation der RAF in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart Suizid begingen. Möller überlebte schwer verletzt. Wegen ihrer Beteiligung an zwei Bombenanschlägen und dreifachen Mordes wurde sie 1979 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und war von 1972 bis zu ihrer Entlassung 1994 in Haft.

Leben

Möller ist die Tochter eines Oberstudienrats. Sie studierte Germanistik und schloss sich 1968 in München der Studentenbewegung an. Sie lebte in einer Wohngemeinschaft mit den späteren RAF-Terroristen Rolf Heißler und Brigitte Mohnhaupt.[1] Ihr Lebensgefährte war Fritz Teufel, der sie als zweite große Liebe seines Lebens bezeichnete.[2] Sie engagierte sich zunächst in der anarchistischen Gefangenen-Solidaritätsgruppe Schwarze Hilfe. 1971 wurde sie Mitglied der Rote Armee Fraktion. Sie soll die Aktionen der Gruppe im Raum Stuttgart koordiniert und organisiert haben. Am 8. Juli 1972 wurde sie in Offenbach am Main auf Hinweis eines RAF-Informanten gemeinsam mit Klaus Jünschke von der Polizei festgenommen.[3] 1976 wurde sie u. a. wegen der Mitgliedschaft in der RAF zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.[4] Nach dem Tod Ulrike Meinhofs 1976 wurde sie in das Gefängnis Stuttgart-Stammheim verlegt und war mit anderen Häftlingen aus der RAF zusammengelegt.

Möller überlebte ihren Selbstmordversuch in der „Todesnacht von Stammheim“, während die anderen drei RAF-Terroristen starben.[5] Am 18. Oktober 1977 waren Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe im Hochsicherheitstrakt der JVA Stuttgart nach ihren Suiziden tot aufgefunden worden, Irmgard Möller wurde mit vier Messerstichen in der Herzregion in die Chirurgische Klinik Tübingen geflogen und notoperiert. Sie bestreitet einen kollektiven Suizid und spricht von staatlich angeordneten Morden.[6][7]

Am 31. Mai 1979 wurde sie wegen zweier Bombenanschläge und Schüssen auf Polizeibeamte während ihrer Festnahme unter anderem wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Urteil wurde sie nach Lübeck verlegt und hatte jahrelang täglichen Umschluss mit dem ebenfalls dort inhaftierten RAF-Mitglied Hanna Krabbe. In der Nachfolge dieser Ereignisse bildete sich aus verschiedenen Frauengruppen ein Solidaritätskomitee für Möller.[8]

Möller verbüßte 23 Jahre Haft. Als zum damaligen Zeitpunkt am längsten inhaftierte Frau Deutschlands[9] wurde sie am 1. Dezember 1994 aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck entlassen.

Literatur

  • Oliver Tolmein: „RAF – Das war für uns Befreiung“: Ein Gespräch mit Irmgard Möller über bewaffneten Kampf, Knast und die Linke. 3. Auflage. Konkret-Literatur-Verlag, Hamburg 2002, ISBN 3-89458-149-2 (ra-tolmein.de [PDF; 95 kB]).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stefan Aust und Helmar Büchel: Der letzte Akt der Rebellion. In: Der Spiegel vom 10. September 2007, abgerufen am 13. August 2015
  2. Richard Herzinger: Sonnenblumen und Dylan zu Fritz Teufels Trauerfeier. In: Welt.de vom 15. Juli 2010, abgerufen am 13. August 2015
  3. Als ein Offenbacher Kiosk die RAF in Bedrängnis brachte. (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) In: Rhein-Main Extratipp vom 8. Juli 2012, abgerufen am 13. August 2015
  4. Cornelie Sonntag: Urteil gegen Anarchisten, Die Zeit, 19. März 1976
  5. Manfred Ertel, Bruno Schrep: Irmgard Möller: Ich will nicht anders leben. In: Der Spiegel. Nr. 21, 1992 (online).
  6. Bruno Schrep: Die Legende hat überlebt. In: Der Spiegel. Nr. 17, 1997 (online).
  7. Interview mit Irmgard Möller (Memento vom 29. Mai 2007 im Internet Archive), Die Rote Hilfe Zeitung 4/1997, Website der Roten Hilfe, 30. August 2006
  8. Monica Jacobs: Civil Rights and Women's Rights in the Federal Republic of Germany Today; in: New German Critique 13 (Special Feminist Issue); S. 164–174, hier S. 171 f.
  9. Strafvollzug: Die Galeere der Terroristin, Der Spiegel, 24. Oktober 1994