Internationale Kommission zum Schutz der Donau

Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau
Kurztitel:Donauschutzübereinkommen
Titel (engl.):Danube River Protection Convention
Datum:29. Juni 1994
Inkrafttreten:22. Oktober 1998
Fundstelle:icpdr.org
Fundstelle (deutsch):icpdr.org
Vertragstyp:Multinational
Rechtsmaterie:Naturschutz, Wasserrecht, Verkehrsrecht, u. a.
Unterzeichnung:15
Ratifikation:15
Europäische Gemeinschaft:Unterzeichnung 29. Juni 1994
Deutschland:Unterzeichnung 29. Juni 1994
Österreich:Unterzeichnung 29. Juni 1994
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Internationale Kommission zum Schutz der Donau
(IKSD)
Gründung1998
SitzWien 22, Vienna International Centre
SchwerpunktDonauschutzübereinkommen
AktionsraumDonau
Mitglieder14 Vertragsstaaten, EU
Websiteicpdr.org

Die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD), englisch International Commission for the Protection of the Danube River (ICPDR) ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Wien (Österreich). Das erklärte Ziel der IKSD ist die Umsetzung des Donauschutzübereinkommens und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Donauraum.

Vertragsunterzeichner und Kommissionsmitglieder sind 14 kooperierende Staaten und die Europäische Union:

Seit der Gründung 1998 entwickelte sich das IKSD zu einem der größten und aktivsten Netzwerke von Wasserexperten in Europa. Die IKSD beschäftigt sich aber nicht nur mit der Donau selbst, sondern bezieht das gesamte Einzugsgebiet mitsamt den Nebenflüssen und Grundwasserreserven ein.

Die IKSD setzt sich daher für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser ein und fördert und koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Dies umfasst sowohl den Schutz als auch die nachhaltige Nutzung der Gewässer und der dazugehörigen Lebensräume. Sie erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Wasserqualität, entwickelt Strategien zur Hochwasservorsorge und zur Kontrolle von Verunreinigungen, setzt Normen für Emissionswerte fest und sichert deren Einhaltung durch die Vertragsstaaten.

Siehe auch

rechtliche Rahmenbedingungen

Schutz der Nachbarregionen:

Literatur

Siehe Publications, icpdr.org

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.