Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen

Die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) war ein 1987 gegründeter Arbeitgeberverband im Bereich Zeitarbeit, in dem zirka 330 Mitglieder organisiert waren. Er schloss sich 2005 mit der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e. V. (MVZ) zum Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister zusammen.[1]

Bedeutung gewann der Verband dadurch, dass sie nach der zum 1. Januar 2003 erfolgten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Hartz-Reformen („Hartz I“) bereits im Februar 2003 unter ihrem Geschäftsführer Norbert Grünwald den ersten Flächentarifvertrag im Bereich Zeitarbeit mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abschloss.[2][3] Zu dem Zeitpunkt hatte sie nach eigenen Angaben um die 40 Mitgliedsunternehmen mit etwa 10.000 Beschäftigten.[4][5] Das Lohnniveau lag um 40 % unter dem, was der Bundesverband Zeitarbeit BZA mit dem DGB bereits ausgehandelt hatte.[6] Daraufhin unterzeichnete der BZA die Vereinbarung nicht, sondern handelte in der Folge mit dem DGB Tariflöhne aus, die in der untersten Lohngruppe um ein Drittel niedriger lagen als der gesetzliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe.[7][8] Damit wurden Niedriglöhne in der Zeitarbeitsbranche etabliert und die Unternehmen begannen, die Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr nur zum Abfedern von Auftragsspitzen zu nutzen, sondern Stammpersonal zu entlassen und Leiharbeiter dauerhaft zu beschäftigen.[9] Auch die Anreize, betriebsbedingt entlassenes Personal bei erneutem Mitarbeiterbedarf nicht direkt, sondern nur als Leiharbeiter wieder einzustellen („Drehtüreffekt“), nahmen zu.[10]

Mitglieder, die den Zusammenschluss mit der MVZ nicht mittragen wollten, organisierten sich 2004 in einem eigenen Arbeitgeberverband Qualifizierter Personaldienstleister Mercedarius e. V.[1]

Im Mai 2012 stellten sich die abgeschlossenen Tarifverträge wegen der von Anfang an bestehenden Tarifunfähigkeit der CGZP[11] als nichtig heraus.[12]

Einzelnachweise

  1. a b Wolfgang Schroeder und Bernhard Wessels (Hrsg.): Handbuch Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Deutschland, Wiesbaden 2010, S. 201
  2. Ansgar Mayer: Klein, frech und ganz schön clever, Die Zeit, 22. Mai 2003
  3. Peter Thelen: Richter erklären Tarifverträge zur Zeitarbeit für unwirksam, Handelsblatt vom 8. Dezember 2009, abgerufen am 31. Juli 2013.
  4. Erste Tarifverträge für Leiharbeit, SoZ, Mai 2003, Seite 5, abgerufen am 31. Juli 2013.
  5. Christian Plöger: IG Metall diffamiert unliebsame Konkurrenz , impulse.de vom 26. Februar 2003, abgerufen am 31. Juli 2013.
  6. Zeitarbeit: Jede dritte Stelle für Leiharbeiter (Memento desOriginals vom 4. Januar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ingenieur.de ingenieur.de vom 30. Juli 2010, abgerufen am 31. Juli 2013.
  7. Horst Gobrecht: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - und tschüs! (Memento desOriginals vom 4. Januar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dkp-online.de, dkp-online.de vom 13. Juni 2003, abgerufen am 31. Juli 2013.
  8. DGB erfreut über Tarifvertrag zur Zeitarbeit, AP-Meldung auf faz.net vom 28. Mai 2013, abgerufen am 31. Juli 2013.
  9. Von der Leyen will gegen Missbrauch vorgehen, Handelsblatt vom 25. März 2012, abgerufen am 1. August 2013.
  10. Karin Finkenzeller: Für ein paar Euro weniger, Die Zeit vom 15. Oktober 2010, abgerufen am 1. August 2013.
  11. Bundesarbeitsgericht Erfurt: Pressemitteilung Nr. 39/12. (Nicht mehr online verfügbar.) 25. Mai 2012, archiviert vom Original am 29. Oktober 2013; abgerufen am 26. Mai 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/juris.bundesarbeitsgericht.de
  12. Bilanz Check-up 2013: Nationale Rechnungslegung / 1.5.10 Rückstellungen infolge Nichtigkeit von Tarifverträgen bei Zeitarbeitsunternehmen (CGZP-"Tarifverträge")@1@2Vorlage:Toter Link/www.haufe.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (Auszug) auf haufe.de, abgerufen am 1. August 2013.