Integrationsunternehmen

Ein Integrationsunternehmen ist ein juristisch selbständiger besonderer Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Er zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass er wirtschaftliche Ziele verfolgt und gleichzeitig dauerhaft auf einem großen Anteil (30 bis 50 %) seiner Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung beschäftigt. Integrationsunternehmen zählen genauso wie Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen zu den Instrumenten des SGB IX zur dauerhaften beruflichen Integration behinderter Menschen.

2020 gab es in Deutschland über 1.000 Integrationsunternehmen, Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen.[1]

Integrationsunternehmen werden von ihren Eignern in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt und erhalten Nachteilsausgleiche aus der Ausgleichsabgabe für den besonderen Aufwand, der mit der Beschäftigung eines hohen Anteils an Menschen mit Behinderung verbunden ist. So beschäftigen sie im Regelfall 30 % bis 50 % Menschen mit Behinderung auf tariflicher Basis oder auf unbefristeten Arbeitsverträgen mit zumindest ortsüblicher Entlohnung.

Integrationsprojekte sind in den Paragraphen §§ 215 ff. des SGB IX definiert. Dort sind auch die näheren Bestimmungen über Personenkreis und Förderungen geregelt. Dem Gesetzgeber ist wichtig, dass auch privatwirtschaftliche Betriebe motiviert werden sollen, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, z. B. in Integrationsabteilungen und -betrieben; auch privatwirtschaftliche Betriebe können ausdrücklich die entsprechenden Nachteilsausgleiche für Integrationsunternehmen und Integrationsprojekte (§ 217 SGB IX, § 27 SchwbAV) in Anspruch nehmen.

Der Bundesverband der Integrationsunternehmen ist die BAG Inklusionsfirmen e. V.[2] Diese BAG vertritt die Firmen in dem im SGB IX definierten sogenannten Beirat für die Teilhabe (§ 86 SGB IX) behinderter Menschen. Auf europäischer Ebene arbeiten die Integrationsunternehmen im Rahmen der Social Firms Europe (Netzwerk Sozialer Firmen Europas, CEFEC[3]) zusammen.

Die BAG Inklusionsfirmen e. V. betreibt mit der "Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte/FAF gemeinnützige GmbH"[4] eine Beratungsgesellschaft für Unternehmen, welche ebenfalls dauerhaft Menschen mit Behinderung auf Basis regulärer Arbeitsverträge beschäftigen wollen. Neben dieser GmbH gibt es – je nach Bundesland – weitere Organisationen oder Unternehmen, die Beratung bei der Gründung von Integrationsunternehmen anbieten[5][6].

Literatur

  • BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (Hrsg.): ABC Fachlexikon. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. 6. überarbeitete Ausgabe, Köln 2018.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. https://www.rehadat.de/export/sites/rehadat-2021/lokale-downloads/rehadat-publikationen/verzeichnis-inklusionsbetriebe.pdf
  2. bag-if.de: Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e. V.
  3. socialfirmseurope.org
  4. faf-gmbh.de: Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) gemeinnützige GmbH
  5. LWL-Inklusionsamt für Westfalen-Lippe – Inklusionsbetriebe. In: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de. Abgerufen am 7. Juni 2019.
  6. Inklusionsbetriebe: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). In: www.kvjs.de. Abgerufen am 7. Juni 2019.