Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft Siegen/Berlin

Das Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft Siegen/Berlin (IGB) ist eine deutsche Forschungs- und Beratungseinrichtung, insbesondere für die mittelständische Bankwirtschaft, in der Organisationsform des Vereins. Tätigkeitsfelder des Instituts sind Genossenschaften aller Wirtschaftszweige, insbesondere Genossenschaftsbanken sowie der Sparkassensektor.

Geschichte

Das IGB ist aus der Arbeitsgemeinschaft Banken, einer 1990 gegründeten Interessenvereinigung kleiner Genossenschaftsbanken aus Nordrhein-Westfalen und den neuen Bundesländern, hervorgegangen. Heute ist das Institut, nach fortlaufender Umstrukturierung, bundesweit dezentral organisiert; in Siegen befindet sich die Koordinationsstelle.

Aufgaben

Das Institut widmet sich der Beratung von Banken, insbesondere der Begutachtung des Kreditgeschäfts und von Fusionen. Zusätzlich werden Sonderprüfungen einzelner Unternehmensbereiche und Gutachten für Gerichte und Versicherungen übernommen, insbesondere zu Haftungsfragen bei der Kreditvergabe. Organmitglieder des IGB erstatten Gutachten in Bezug auf Maßnahmen der Bankenaufsicht gegenüber Kreditinstituten. Daneben vertritt das IGB die Interessen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in bankaufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten (Haftung, Dienstverträge), statuarischen Fragen (Abberufung) und strafrechtlichen Vorwürfen. In diesem Zusammenhang stehen im Fokus: die fachlichen Anforderungen an die Geschäftsleiter von Genossenschaftsbanken und Sparkassen gem. § 25c KWG bzw. an die Mitglieder von Aufsichts- oder Verwaltungsorganen gem. § 25d KWG.- Das IGB wird außerdem herangezogen bei der Gründung, Finanzierung und Prüfungsberatung von Genossenschaften und mittelständischen Projekten sowie der Realisierung von Bürgerprojekten.

Organisation

Das Präsidium besteht aus dem Präsident Rudolf Klein Heßling, dem Vorstand (Hartmut Glenk, Vors. und Institutsdirektor, Heinz Bauer), und dem Beirat (Vorsitzender: Heinz Gussen). Organmitglieder sind Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, die zugleich als Dozenten und Publizisten (u. a. Verlag C. H. Beck, Hartmut Glenk, Die eingetragene Genossenschaft; Genossenschaftsrecht – Systematik und Praxis des Genossenschaftswesens) tätig sind. Der Rechtsausschuss des Instituts, das Beratungs- und Beschlussgremium der Syndikusanwälte des IGB, wird von Fall zu Fall um Wirtschaftsprüfer/Steuerberater erweitert und berät Rechts- und Prüfungsfragen.

Ausrichtung

Das IGB sieht seine Aufgaben nach einem Vorstandsbeschluss vom 29. Dezember 2017 künftig auch in der Beratung kommunaler Wirtschaftsförderung, von kleinen Unternehmen und Freiberuflern in Krisensituationen sowie der Interessenswahrnehmung der wirtschaftlich schwachen Bevölkerungskreise bei der Versorgung mit Finanzmitteln. Das Institut fordert die Rückbesinnung auf § 1 Genossenschaftsgesetz (genossenschaftliche Förderpflicht der Mitglieder/Anteilseigner) und die Versorgungs- und Fürsorgepflicht der Sparkassen (§§ 1, 2 Sparkassengesetze der Bundesländer).

Weblinks