Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union
Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union | |
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Staatliche Ebene | Mecklenburg-Vorpommern |
Stellung | Landesvertretung |
Aufsichtsbehörde | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
Hauptsitz | Brüssel |
Behördenleitung | Lars Friedrichsen |
Bedienstete | 9 |
Netzauftritt | Homepage der Vertretung |
Das Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bei der Europäischen Union in Brüssel ist die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns bei der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Es unterstützt das Land in der Umsetzung seiner Europapolitik.
Organisation
Das Informationsbüro in Brüssel gehört organisatorisch zum Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Aufgaben und Ziele
Das Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bei der Europäischen Union nimmt die Interessen des Landes auf europäischer Ebene wahr:
- Es informiert frühzeitig die Landesregierung über europapolitische Entwicklungen und nimmt landesspezifische Interessen bei den EU-Institutionen wahr.
- Es berät Wirtschaft, Verbände, Forschungseinrichtungen bei der Nutzung von EU-Förderprogrammen und vermittelt Kontakte.
- Es ist Ansprechpartner für die Kommunen und Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns, die Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie einzelne Bürger.
Weblinks
Auf dieser Seite verwendete Medien
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.