Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme ist der Prozess, bei dem ein technisches Gerät, eine Anlage, eine Maschine oder ein System erstmalig in die bestimmungsgemäßen Verwendung übernommen wird. Die Inbetriebnahme wird mit einem Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert, um die Einhaltung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Pflichten nachzuweisen.[1][2] Auch nach umfangreichen Änderungsarbeiten an einer technischen Anlage wird die Inbetriebnahme nochmals durchgeführt und dokumentiert, um sicherheitsrelevante Wechselwirkungen der neu eingebauten Komponenten mit der vorhandenen Anlage auszuschließen. Die Inbetriebnahme ist von der routinemäßigen Inbetriebsetzung zu unterscheiden.[3]
Eine Inbetriebnahme ist nach der EU-Maschinenrichtlinie[4] die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine. Sie darf erst erfolgen, wenn die Maschine den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht und durch die EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen und dokumentiert worden ist.
Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Der Begriff bezieht sich auch auf Elemente der technischen Infrastruktur wie Eisenbahnstrecken, Brückenbauwerke oder Straßen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Das Inbetriebnahmeprotokolls für Photovoltaikanlagen erklärt - solar1.de. Abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ Inbetriebnahme: Was es bei der Heizung zu beachten gibt. In: Kesselheld. Abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ Friedhelm Kring: Inbetriebnehmen oder Inbetriebsetzen? Warum Sie genau hinschauen sollten. In: Konformitätserklärung mit Software WEKA Manager CE. 15. Februar 2017, abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)