Impulshaltigkeit
Der Begriff Impulshaltigkeit charakterisiert Schallemissionen, meistens Lärm, mit periodischen oder nicht periodischen starken Änderungen des Schallemissionspegels.
Kennzeichnend ist hierbei die schnelle zeitliche Änderung des Emissionspegels; Geräusche mit starken, aber langsamen Pegeländerungen werden nicht als impulshaltig eingestuft.
Nach deutschem Immissionsschutzrecht können impulshaltige Emissionen mit einem Impulszuschlag im Beurteilungspegel versehen werden. Dieser Zuschlag kann bei Messungen bestimmt werden durch die Differenz des Taktmaximalmittelungspegels und des Mittelungspegels (nach Nr. 2.9 der TA Lärm). Für Prognoserechnungen wird er auf Basis von Erfahrungswerten zwischen 0 und 6 dB abgeschätzt.
Weblinks
- Richtlinie zur Beurteilung der von Freizeitanlagen verursachen Geräusche (Freizeitlärm-Richtlinie) in Mecklenburg-Vorpommern (PDF-Datei; 29 kB)
- [1] Text der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)