Ignaz von Ruber

Ignaz von Ruber (1903)

Ignaz Edler von Ruber, ab 1909 Freiherr von Ruber, (* 8. Mai 1845 in Brünn (tschechisch Brno); † 7. November 1933 in Wien) war ein österreichischer Politiker und Jurist. Er amtierte von 1897 bis 1899 als Justizminister.

Leben

Ignaz von Ruber war ein Sohn des Juristen Ignaz Edler von Ruber († 1873). Er erhielt seine frühe Ausbildung im Wiener Elitegymnasium Theresianum und studierte ab 1864 vier Jahre lang Jurisprudenz an den Universitäten in Wien und Graz. Ab 1868 widmete er sich einer Karriere im Gerichtsdienst. 1870 erlangte er in Graz den Grad eines Doktors der Rechte. Im gleichen Jahr wurde er Adjunkt am Landesgericht Brünn und 1875 dem Sekretariat des Obersten Gerichts- und Kassationshof in Wien zugeteilt. 1876 avancierte er zum Staatsanwalt-Substitut in Brünn sowie 1885 in derselben Stadt zum Landesgerichtsrat.

1887 wechselte Ruber zur Generalprokuratur am obersten Gerichtshof nach Wien, an der er 1891 den Posten eines Generaladvokaten erhielt. 1896 wurde er Sektionschef im Justizministerium. Am 30. November 1897 wurde er als Justizminister in das Ministerium Gautsch I berufen und behielt dieses Ressort auch noch im Ministerium Thun. Er musste heftige Kritik wegen des Urteilsspruchs des Obersten Gerichtshofs von 1898 einstecken, welcher der von Kaiser Ferdinand I. 1848 formulierten sog. Böhmischen Charte Gesetzeskraft beimaß. In diesem Kabinettsschreiben hatte der Kaiser die Verwendung der böhmischen Sprache in der Staatsverwaltung als gleichberechtigt mit jener der deutschen Sprache anerkannt. 1898 sorgte auch Rubers Erlass für Aufsehen, der richterlichen Beamten die Nichteinmischung in die Politik anriet. Ferner sah er sich im gleichen Jahr vor die Aufgabe gestellt, wegen der damals erlassenen Zivilprozessordnung eine passende Kostenordnung für die Anwälte auszuarbeiten.

Nach seinem Rücktritt von seinem Ministerposten am 2. Oktober 1899 wurde Ruber Senatspräsident des Obersten Gerichts- und Kassationshofs. Am 15. Dezember 1902 erfolgte seine Ernennung zum Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit, wo er sich der Mittelpartei anschloss. 1903 wurde er Vize- und 1907 Präsident des Obersten Gerichtshofs. 1909 in den Freiherrnstand erhoben, trat er 1918 in den Ruhestand. Seine juristischen Veröffentlichungen betrafen vor allem die mährische Rechtsgeschichte. Am 7. November 1933 starb Ruber, der 1874 Maria Leidenfrost geehelicht und mit ihr drei Kinder bekommen hatte, im Alter von 88 Jahren in Wien. Er wurde am Grinzinger Friedhof bestattet.[1]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ignaz Ruber in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Imperial Coat of Arms of Austria.svg
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Imperial Coat of Arms of Austria used in 1915
Ignaz von Ruber 1903 Pietzner.jpg
Portrait of Ignaz von Ruber (1845-1933), Austrian lawyer and politician.