IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Der IV. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von 13 Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist hauptsächlich für Erbrecht und Versicherungsvertragsrecht zuständig.[1]

Errichtung

Der IV. Zivilsenat besteht seit der Gründung des Bundesgerichtshofs am 1. Oktober 1950. Am 1. März 1968 wurde der Senat geteilt, indem Teilbereiche seiner Zuständigkeit vom neu gegründeten IX. Zivilsenat übernommen wurden. Vor allem die Zuständigkeit für die Entschädigung wegen staatlichen Unrechts in der Zeit des Nationalsozialismus ging auf den IX. Zivilsenat über. Beim IV. Zivilsenat verblieben unter anderem das Personen- und Namensrecht, sowie das Familien- und Versicherungsrecht.

Nach dem Ausscheiden von Walther Ascher als Vorsitzender übernahm der bisherige Beisitzer und nachmalige Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, Fritz Hauß, den Vorsitz. Von den bisherigen Richtern des IV. Zivilsenats verblieb zunächst nur Kurt Johannsen im IV. Zivilsenat, sowie ab Dezember 1968 wieder Kurt Wüstenberg. Neu in diesen Senat traten Herbert Pfretzschner, Hans-Werner Reinhardt, Heinz Bukow und Friedrich Buchholz ein.

1980 wurde der Senat in den IVa. Senat (seit 1990 wieder IV. Zivilsenat) und den IVb. Senat (seit 1990 XII. Zivilsenat) geteilt. Trotz der Nummerierung waren diese Senate reguläre Spruchkörper und keine Hilfssenate. 1990 erhielt der IVa. Zivilsenat wieder die Bezeichnung IV. Zivilsenat und der IVb. Zivilsenat wurde zum neuen XII. Zivilsenat.

Besetzung

Der Senat ist (Stand: November 2023)[2] wie folgt besetzt:

Vorsitzende

Nr.Name (Lebensdaten)Beginn der AmtszeitEnde der Amtszeit
1Ernst Dürig (1888–1951)30. Oktober 19508. Januar 1951
2Guido Schmidt (1890–1971)22. Januar 195331. Januar 1958
3Walther Ascher (1900–1980)15. Februar 195831. Dezember 1967
4Fritz Hauß (1908–2003)27. Februar 196831. Oktober 1976
5Heinz Grell (1914–2008)3. November 1976Februar/März 1980
6Dieter Hoegen (1927–2023)11. März 1980 (1)31. Dezember 1989 (1)
7Dietrich Bundschuh (1930–2022)1. Januar 199031. Januar 1995
8Karl-Bernhard Schmitz (* 1936)21. Februar 199531. März 2001
9Wilfried Terno (* 1946)2. Mai 200131. Januar 2011
10Sibylle Kessal-Wulf (* 1958)2. Februar 201118. Dezember 2011
11Barbara Mayen (* 1956)12. April 201231. Mai 2022
12Christoph Karczewski (* 1961)24. Oktober 2022
1 als Vorsitzender des IVa-Zivilsenates

Zuständigkeit

Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2018[3]) ist der IV. Zivilsenat zuständig für:

  1. die Rechtsstreitigkeiten über Erbrecht einschließlich von Erbschaftskäufen, soweit nicht der V. Zivilsenat zuständig ist;
  2. die Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsverhältnisse, soweit sie nicht dem VI. Zivilsenat (Nr. 5 c) zugewiesen sind;
  3. die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gemäß § 23 Abs. 1, § 29 Abs. 1 EGGVG über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses und der freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffen sind;
  4. Rechtsbeschwerden gemäß § 70 FamFG in
    1. Nachlass- und Teilungssachen, bei denen es nicht ausschließlich oder überwiegend um vom allgemeinen Recht abweichendes Recht der Erbfolge in landwirtschaftliche Grundstücke, um die Auseinandersetzung von Gesamtgut nach Beendigung der ehelichen, lebenspartnerschaftlichen oder fortgesetzten Gütergemeinschaft oder um darüber auszustellende Zeugnisse geht,
    2. Aufgebotssachen betreffend das Aufgebot von Nachlassgläubigern.

Einzelnachweise

  1. Verteilung der Geschäfte des BGH (Memento desOriginals vom 22. April 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesgerichtshof.de (abgerufen am 22. April 2018)
  2. Besetzung des IV. Zivilsenats auf der Webseite des Bundesgerichtshofs, abgerufen am 18. November 2023.
  3. Bundesgerichtshof – Geschäftsverteilungsplan 2018. Abgerufen am 29. April 2018.

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