Hubert Wingelbauer

Hubert Wingelbauer (* 25. März 1915 in Wien; † 9. Dezember 1987 ebenda) war ein österreichischer General der Infanterie und der vierte Generaltruppeninspektor des Bundesheeres in der Zweiten Republik.

Leben

Hubert Wingelbauer, Sohn eines Mittelschulprofessors, trat nach mit Auszeichnung bestandener Matura als Freiwilliger in das Bundesheer der Ersten Republik ein. Von 1934 bis 1937 absolvierte er die Theresianische Militärakademie. Am 1. April 1937 als Leutnant zum Kraftfahrjägerbataillon Nr. 1 in Neusiedl am See ausgemustert, wurde er nach dem Anschluss Österreichs im März 1938, in die Wehrmacht überstellt. Bald darauf – wie die meisten jungen Offiziere – zur Umschulung nach Deutschland versetzt, diente er beim Schützen-Regiment 12 in Meiningen. Unvermittelt traf den indessen zum Oberleutnant beförderten und zum Kompaniechef ernannten Offizier im April 1939 die Zwangsentlassung aus dem Wehrdienst. Er entsprach nämlich nicht den rassistischen Anforderungen der Nürnberger Gesetze. Wingelbauer schloss sich nach der Heimkehr der österreichischen Freiheitsbewegung an, doch wurde er bereits im Herbst 1940 zusammen mit etwa hundert Gesinnungsgenossen von der Gestapo verhaftet. 31 Monate in Gefängnissen und Lagern folgten. Im April 1943 wurde er entlassen und unter Polizeiaufsicht gestellt, im November 1944 neuerlich verhaftet und vom Volksgerichtshof zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Aus einem Arbeitslager für politisch Vorbestrafte, die am Bau des Südostwalls in der Steiermark arbeiten mussten, gelang ihm im April 1945 die Flucht.

Schon im Mai meldete er sich bei der Staatskanzlei-Heeresamt der neuerstandenen Republik zum Dienst. Da die Alliierten diese Institution nicht duldeten, musste er in den zivilen Staatsdienst übertreten. Bald jedoch konnte er sich daran beteiligen, die Vorstufe des jetzigen Bundesheeres, die B-Gendarmerie, aufzubauen. Als Gendarmerie-Major wurde er 1954 zur „rechten Hand“ des Hofrats – und späteren Generals – Emil Liebitzky, mit dem er wesentliche Grundlagen für den späteren Heeresausbau schaffen konnte. Nach der Herstellung der vollständigen Unabhängigkeit Österreichs 1955 erfolgte der Übertritt in das neue Bundesheer. Der am 1. Januar 1957 zum Oberstleutnant beförderte Offizier wurde im September dieses Jahres zur Generalstabsausbildung an die Ecole Supérieure de Guerre in Paris kommandiert. Nach zweijährigem Studium in Frankreich folgte die Dienstleistung als Chef des Stabes der 2. Brigade in Wien. 1960 wurde er Leiter der Zentralabteilung des Generaltruppeninspektors. General Fussenegger, der damals diese Position innehatte, begegnete dem „Mann ohne Kriegserfahrung“ keineswegs vorbehaltlos. Doch seine realistischen Urteile, sein Eintreten für militärische Werte, seine Kontaktfähigkeit zur Politik und seine Art, Dinge ohne Umschweife darzustellen, beeindruckten den General.

Anfang 1966 ging er als Militärattaché nach Paris. Nach vier Attachéjahren in Frankreich war er 1969–1971 wieder in leitenden Funktionen im Bundesministerium für Landesverteidigung. 1971–1976 diente er als Verteidigungsattache in Großbritannien. Am 1. Juli 1976 wurde er zum Leiter der Sektion III des Verteidigungsministeriums ernannt und zum General der Infanterie befördert. Als mit 1. Januar 1978 das Armeekommando in das Ministerium integriert werden sollte, wurde Wingelbauer zum Generaltruppeninspektor ernannt. Mit der neuen Struktur des Generaltruppeninspektorats mit zwei Generalstabsgruppen für Planung und Operation legte er einen der Grundsteine für die künftige Entwicklung des Generaltruppeninspektors zum Generalstabschef. Mit seiner Erfahrung als Verteidigungsattaché in zwei wichtigen Hauptstädten hat er Anregungen gegeben, die für die spätere internationale Orientierung des Heeres nicht unwichtig waren.

Am 31. Dezember 1980 in den Ruhestand versetzt, erlag er sieben Jahre später einer schweren Krankheit. Er wurde am Hernalser Friedhof bestattet.[1]

Literatur

  • Stefan Bader, An höchster Stelle, Die Generale des Bundesheeres der zweiten Republik, Wien 2004, S. 366 ff. (mit weiterführenden Literaturangaben)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Hubert Wingelbauer, Wien, Hernalser Friedhof, Gruppe 71, Reihe 2, Nr. 6.
VorgängerAmtNachfolger
Oberst dG Heinrich Jordis von Lohausenösterreichischer Verteidigungsattaché in Frankreich
1967–1969
Oberst dG Ernest Bernadiner
Oberst dG Hans Buttlar-Elberbergösterreichischer Verteidigungsattaché im Vereinigten Königreich
1972–1976
Oberst dG Lothar Brósch-Fohraheim

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.