Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
Gründung1. Oktober 2007
Trägerschaftstaatlich
OrtWien
LandÖsterreich
RektorThomas Haase
Studierende1.000
Websitewww.haup.ac.at

Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (HAUP) ist österreichweit die einzige pädagogische Hochschule für die Bereiche Landwirtschaft und Umwelt und hat ihren Standort in Wien. Träger ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Rektor ist Thomas Haase.

Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik arbeitet mit der Universität für Bodenkultur sowie im Verbund Nord-Ost mit anderen Hochschulen Wiens und Niederösterreichs zusammen.

Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik

Institute

An der Hochschule gibt es folgende Institute: das Institut für Bildungs- und Veranstaltungsmanagement, Fort- und Weiterbildung sowie internationale Hochschulkooperationen, Institut für Didaktik, Schulentwicklung, Grüne Pädagogik und Qualitätsentwicklung Lehre, das Institut für Beratung, Entwicklungsmanagement und E-Learning/E-Didaktik, das Institut für Unternehmensführung, Forschung und Innovation sowie nationale Hochschulkooperationen sowie das Zentrum für Weiterbildung und Drittmittelprojekte.

Studiengänge der Lehrer-Ausbildung

Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik bietet Studiengänge zur Ausbildung von Lehrern für berufsbildende Schulen im Agrar- und Umweltbereich. Zusätzlich erwerben die Studierenden die Befähigung für den land- und forstwirtschaftlichen Beratungs- und Förderungsdienst und für die Erwachsenenbildung.

Angeboten werden das Bachelor- und Masterstudium Agrarpädagogik (nach Reifeprüfung; Studienformen: Vollzeitstudium, Studium für Berufstätige), das Bachelor- und Masterstudium Umweltpädagogik (nach Reifeprüfung), das Bachelorstudium Agrar-/ Umweltpädagogik (nach / während facheinschlägigem Studium) sowie das Bachelor- und Master Agrarpädagogik für Meister und HBLA-Absolventen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung.

Studiengänge der Weiterbildung

Weiterbildungsstudiengänge sind der Masterlehrgang Bildungsmanagement (120 ECTS), der MSc-Lehrgang Green Care (120 ECTS), der MSc-Lehrgang Management und Umwelt (120 ECTS), der Hochschullehrgang Beratung und Erwachsenenbildung im Kontext Landwirtschaft und ländlicher Raum (60 ECTS), der Hochschullehrgang Mediation und Konfliktmanagement – Schwerpunkt Outdoor-Mediation (60 ECTS), der Hochschullehrgang Obst und Gemüse (60 ECTS), der Hochschullehrgang Wildkräuter und Arzneipflanzen (60 ECTS) sowie der Universitätslehrgang Gartentherapie (60 ECTS).

Koordinaten: 48° 11′ 3,1″ N, 16° 15′ 58,9″ O

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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