Hilfsgesellschaft
Die Hilfsgesellschaft ist ein Begriff aus den Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen. Er bezeichnet im Wesentlichen die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes oder Roten Halbmondes, aber auch andere Hilfsorganisationen, die als sogenannte "freiwillige Hilfsgesellschaft" im Sinne der Genfer Abkommen (I. Genfer Abkommen, Art. 26) durch ihren Staat anerkannt sind.
In Deutschland sind das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe als nationale Hilfsgesellschaft durch das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommens (DRK-Gesetz, DRKG) anerkannt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ DRK-Gesetz, § 4