Hessisches Militär-Verdienstkreuz

Hessen Militär-Verdienstkreuz

Das Hessische Militär-Verdienstkreuz wurde durch Großherzog Ludwig III. am 12. September 1870, dem Geburtstag des späteren Großherzogs Ludwig IV., „zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste vor dem Feinde“ im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 gestiftet.

Ordenszeichen

Das aus Bronze gefertigte und in den Statuten als „Orden“ bezeichnete, achtspitzige Kreuz (38,5 × 38,5 mm) ist zwischen den Kreuzarmen von einem Lorbeerkranz unterlegt. Auf den Kreuzarme von oben nach unten die Worte GOTT EHRE VATER LAND. Rückseitig DEN 12 SEP TEMBER 1870. Mittig auf Vorder- und Rückseite ein gekröntes L (Ludwig). Der Entwurf und die Prägestempel für das Kreuz stammen von Christian Schnitzspahn. Neben dem Kreuz mit glatt polierten Armen und einer quer angesetzten Öse existieren als Variante auch Kreuze mit gekörnten Armen und parallel angeprägter Öse.

Getragen wurde die Auszeichnung an einem hellblauen Band (36 mm) mit ponceauroten Streifen auf der linken Brust.

Statutentext

Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein

Um Unserer Armee-Division für die auch in diesem Kriege an den Tag gelegte Tapferkeit und Ausdauer einen neuen Beweis Unserer Gnade zu geben, haben Wir Uns bewogen gefunden, zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste vor dem Feinde einen neuen Orden zu stiften und nachstehende Statuten zu ertheilen.

§ 1: Der Orden führt den Namen: „Militär-Verdienst-Kreuz“ und hat nur eine Classe. § 2: Der Orden besteht aus einem achtspitzigen Kreuze von vergoldeter Bronce. Die Vorderseite der vier durch einen Lorbeerkranz verbundenen Felder enthält die Worte: „GOTT, EHRE, VATERLAND“, die Rückseite die Jahreszahl und den Tag der Stiftung: „den 12. September 1870.“ Auf dem Mittelschilde beider Seiten befindet sich ein L mit der Krone in erhabener Schrift. Das Kreuz wird an einem hellblauen Bande mit ponceaurother Einfassung auf der linken Brust getragen. § 3: Zur Verleihung dieses Ordens können nur solche Militärpersonen vorgeschlagen werden, welche sich vor dem Feinde durch besondere Einsicht, Tapferkeit und Geistesgegenwart ausgezeichnet haben. § 4: Vorschläge zur Verleihung des Militär-Verdienst-Kreuzes gelangen an Uns durch das Commando Unserer Armee-Division. Dieselben müssen vorschriftsmäßig durch das zunächst vorgesetzte Commando des Vorgeschlagenen eingereicht und genau begründet werden. § 5: Die Verleihung des Ordens hängt allein von Uns und Unseren Nachfolgern in der Regierung ab. Gesuche um Verleihung desselben werden nicht angenommen. § 6: Der Ordenskanzler übersendet den Ernannten die Insignien, sowie das von uns vollzogene Decret nebst Statuten. § 7: In welchen Fällen der Verlust des Ordens, als Folge rechtskräftig erkannter Strafen, eintritt, ist durch die Gesetze bestimmt. Auch werden Wir, wenn ein Inhaber des Ordens sich ein unwürdiges Betragen sollte zu Schulden kommen lassen, die Entziehung der Insignien verfügen und ihn aus der Ordensliste streichen lassen. § 8: Nach dem Tode eines mit dem Militär-Verdienst-Kreuze Decorirten geht dasselbe in das Eigenthum seiner Intestat- oder Testaments-Erben über; es versteht sich aber von selbst, daß diese es zu tragen nicht berechtigt sind. § 9: Alle mit Verleihung Unseres Militär-Verdienst-Kreuzes verbundene Geschäfte übertragen Wir Unserer bereits bestehenden Ordens.-Kanzlei. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Gegeben, Darmstadt, am 12. September 1870.

(L. S.) LUDWIG [Unterschrift] Freiherr von Nordeck zur Rabenau, Ordenskanzler. [Unterschrift]

Verleihungsstatistik

Zuerst wurden die Verleihungen zusammenfassend – aber lediglich für die Verleihungen an Militärpersonen im Jahr 1871 – im Großherzoglich Hessischen Militär-Verordnungsblatt (GHMV 1871, Nr. 2, S. 13–26 und Nr. 6, S. 67–70.) publiziert. Eine erste Zusammenstellung aller Verleihungen bis zur Mitte des Jahres 1874 findet sich dann im Verzeichnis der mit Großherzoglich Hessischen Orden und Ehrenzeichen dekorirten Personen. 1875, S. 59–84. Hier erfolgte auch die einmalige Angabe der ausgeschriebenen Vornamen der Träger. Ferner wurden die Verleihungen noch im Hof- und Staatshandbuch des Großherzogthums Hessen. 1878, S. 124–137 und zuletzt im Hof- und Staatshandbuch des Großherzogthums Hessen 1879. S. 130–145 veröffentlicht. Insgesamt lassen sich 494 Verleihungen nachweisen, davon allein 296 zum 30. Januar 1871. Entsprechend diesem Befund ist die Angabe bei v. Hessenthal/Schreiber[1], wonach bis zum Jahr 1878 insgesamt 550 Militär-Verdienstkreuze ausgegeben worden seien, in beiden Teilaussagen zu korrigieren. Einerseits lässt sich zunächst anhand einer der wenigen überlieferten Verleihungsstatistiken, die von der Darmstädter Ordenskanzlei selbst erstellt wurden,[2] nachweisen, dass von der Stiftung am 12. September 1870 bis Ende 1874 nur 497 Kreuze verliehen wurden (1871: 470; 1872: 24; 1873: 3). Diese Zählung stimmt weitgehend mit den hier vorgelegten Zahlen (1871: 465; 1872: 22; 1873: 3) überein. Andererseits sind mindestens drei Verleihungen über das Jahr 1878 hinaus belegt.

Eine ausführliche und mit biographischen Angaben zu den Trägern versehene Verleihungsliste wurde von Lars Adler erarbeitet.[3]

Literatur

  • Maximilian Gritzner: Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt. Leipzig 1893 (Digitalisat des Originals im Internet Archive), Nachdruck des Originals: Reprint-Verlag, Holzminden 2000, ISBN 3-8262-0705-X
  • Wuerst: Die Orden und Ehrenzeichen des Krieges von 1870–1871. in: Numismatische Zeitung. Blätter für Münz-, Wappen- und Siegel-Kunde 38 (1871), Nr. 22, S. 119.
  • Verzeichnis der mit Großherzoglich hessischen Orden und Ehrenzeichen dekorirten Personen: 1875. S. 59 ff., Digitalisat.
  • Grossherzoglich Hessisches Militär-Verordnungsblatt Darmstadt, 1824 Digitalisat

Einzelnachweise

  1. Waldemar Hesse Edler v. Hessenthal, Georg Schreiber: Die tragbaren Ehrenzeichen des Deutschen Reiches einschließlich der vormals selbständigen deutschen Staaten sowie des Kaisertums und des Bundesstaates Österreich, der Freien Stadt Danzig, des Großherzogtums Luxemburg, des Fürstentums Liechtenstein und der Ehrenzeichen der NSDAP. Berlin 1940, Nr. 607, S. 170.
  2. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (HStAD), D 12 Nr. 36/1, fol. 41–42. Die vom Kanzlisten der Ordenskanzlei Ludwig Nick zum 30. Dezember 1874 aufgestellte Liste trägt den Titel: Summarische Uebersicht über die an Inländer und Ausländer in den Jahren 1848–1874 verliehenen Großherzoglichen Orden und Ehrenzeichen.
  3. Verleihungsliste.

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Hessisches Militär-Verdienstkreuz (1870)