Herzogtum Braunschweig

Herzogtum Braunschweig
WappenFlagge
Wappen des Herzogtums BraunschweigFlagge des Herzogtums Braunschweig
Lage im Deutschen Reich
Lage des Herzogtums Braunschweig im Deutschen Kaiserreich
LandeshauptstadtBraunschweig
RegierungsformMonarchie
StaatsoberhauptHerzog
DynastieWelfen
Bestehen1235/18141918
Fläche3672,2 km²
Einwohner494.339 (1910)
Bevölkerungsdichte134 Einwohner/km²
Entstanden ausFürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel
Aufgegangen inFreistaat Braunschweig
Stimmen im Bundesrat2 Stimmen
Karte

Das Herzogtum Braunschweig wurde 1814 nach dem Wiener Kongress in der Nachfolge des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel begründet. Seine Wurzeln liegen im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, das 1235 durch Aufteilung des sächsischen Stammesherzogtums der Welfen entstand. Nach der Novemberrevolution in Braunschweig von 1918 ging es im Freistaat Braunschweig auf.

Vorgeschichte

Entstehung des Herrschaftsgebietes

Begründer des Anspruchs Braunschweigs als Herrschaftsbereich war Heinrich der Löwe aus dem Haus der Welfen. Dieser hatte 1142 die Stadt Braunschweig sowie das Herzogtum Sachsen als Lehen erhalten und letzteres in den darauf folgenden Jahren im Rahmen einer intensiven Ostkolonisation stark vergrößert. Zum Zentrum seines Herrschaftsbereiches wählte er die Stadt Braunschweig, die er zu seiner Residenzstadt umbauen ließ. Nachdem Heinrich der Löwe 1154 auch zum Herzog von Bayern ernannt worden war, galt er als einer der mächtigsten Fürsten im Heiligen Römischen Reich. Als sich der Konflikt zwischen Heinrich und dem Kaiser Barbarossa immer mehr zuspitzte, wurde 1180 schließlich die Reichsacht über Heinrich verhängt. Im Anschluss an die darauf folgende Reichsheerfahrt gegen Heinrich den Löwen blieben Heinrich nur die Städte Braunschweig und Lüneburg sowie einige kleinere ererbte Eigengüter (Allodialbesitz).

Herzog- und Fürstentum

Erst dem Enkel Heinrichs des Löwen, Otto dem Kind, gelang zum Teil eine Wiederherstellung des verlorenen Einflusses. Im Zuge der staufisch-welfischen Aussöhnung übertrug er 1235 seine Eigentümer auf Kaiser Friedrich II. Im Gegenzug wurde aus den übertragenen Gütern sowie weiteren großen Reichsgebieten das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg gegründet und Otto damit belehnt.

Bereits 1269 wurde das Herzogtum jedoch in einzelne Fürstentümer geteilt. Im südlichen Teil des Herzogtums entstand zunächst das Fürstentum Braunschweig mit Besitzungen rund um Braunschweig, Wolfenbüttel, Einbeck und Göttingen. Im nördlichen Teil des Herzogtums entstand das Fürstentum Lüneburg mit Besitzungen im Raum Lüneburg. Beide Fürstentümer bildeten aber weiterhin das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, welches damit reichsrechtlich ungeteilt fortbestand. Kennzeichen des Fortbestehens war auch, dass alle Fürsten und männlichen Prinzen der verschiedenen Linien den Titel „Herzog zu Braunschweig und Lüneburg“ führten. In der weiteren Geschichte kam es innerhalb des Herzogtums und seiner Teilfürstentümer noch zu mehreren Teilungen, aus denen 1291 auch das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel hervorging. Dieses blieb weitgehend unverändert bestehen und wurde zum Vorgängerstaat des Herzogtums Braunschweig. Die anderen Fürstentümer schlossen sich schrittweise wieder zusammen, bis 1692 das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg entstand, bekannter als Kurfürstentum Hannover.

Zerschlagung

Zerschlagen wurden alle diese Fürstentümer durch die napoleonischen Kriegszüge gegen Preußen und den anschließenden Frieden von Tilsit. Per Dekret gründete Napoléon Bonaparte das Königreich Westphalen, dem unter anderem die verschiedenen Braunschweiger und Hannoveraner Besitzungen untergeordnet wurden. Erst nach der Niederlage des napoleonischen Frankreich wurde auf dem Wiener Kongress diese Aufteilung rückgängig gemacht. So wurde am 8. Juni 1815 zunächst der Deutsche Bund als Nachfolgeorganisation des Heiligen Römischen Reiches gegründet. Mitgliedstaaten waren unter anderen das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig.

Entwicklung

Welfenherrschaft

Wiederaufgebautes Braunschweiger Schloss, 2012

1813 wurde Herzog Friedrich Wilhelm restituiert. Nach dem Wiener Kongress wurde das Herzogtum Braunschweig 1814 in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel errichtet. Während des Kongresses gab es noch Anstrengungen von braunschweigischer Seite, Teile des einstigen Hochstifts Hildesheim dem braunschweigischen Territorium anzugliedern. Über diese Gebiete herrschten die Wolfenbütteler Herzöge bereits im 16. und 17. Jahrhundert, und ein solcher Zugewinn hätte die territoriale Zersplitterung des Staatsgebietes beenden können. Dem standen aber die Interessen Preußens und vor allem Hannovers entgegen. Das gesamte Hildesheimer Gebiet kam schließlich zum Königreich Hannover.[1]

Nachdem Herzog Friedrich Wilhelm in der Schlacht von Quatre-Bras gefallen war, folgte ihm 1815 der elfjährige Karl II. als Herzog von Braunschweig. Bis zu Karls Volljährigkeit 1823 übte allerdings sein Onkel, der Prinzregent und spätere König Georg IV. von Großbritannien und Hannover die Regentschaft aus. Im Jahr 1830 herrschten im Lande Braunschweig nach einer Missernte Arbeitslosigkeit, Hunger und große Unzufriedenheit. Karl II. hatte die Bevölkerung seit längerem schon durch seinen ungeschickten Regierungsstil und sein absolutistisches Gehabe gegen sich aufgebracht, was unter dem Eindruck der Julirevolution in Frankreich in einen Volksaufstand mündete: Der oben erwähnte „Graue Hof“ wurde 1830 von Kleinbürgern, Handwerkern und Arbeitern gestürmt und eingeäschert, Karl II. blieb nur die Flucht in die Schweiz – im Gepäck Kunstwerke von unschätzbarem Wert. In Braunschweig konnten Recht und Ordnung derweil nur durch die von Ratsherr Wilhelm Bode gegründete Bürgerwehr aufrechterhalten werden. Herzog Karl II. wurde in Abwesenheit sowohl vom Welfenhaus, als auch vom Deutschen Bund für regierungsunfähig erklärt.[2]

Die Regentschaft wurde seinem jüngeren Bruder Wilhelm (dem letzten Mitglied der älteren Linie des Hauses Braunschweig-Lüneburg) übertragen. Am 12. Oktober 1832 wurde die Neue Landschaftsordnung erlassen, eine erbmonarchistische repräsentative Staatsverfassung mit einer Kammer und einem festen Etat des regierenden Fürsten von 230.900 Talern. Unter diesem unverheiratet regierenden Herrscher durchlebte Braunschweig eine Neutralitätsphase als kleiner Staat, der weder mit Österreich noch mit Preußen verbündet war. Das Land bildete mit Hannover 1834 als Zollunion den Steuerverein, schloss sich aber schon 1841 dem Deutschen Zollverein an. 1866 trat Braunschweig im Unterschied zum Königreich Hannover rechtzeitig der preußischen Allianz im Deutschen Krieg bei und rettete damit seine formale Eigenstaatlichkeit.[3] Mit der Reichsgründung 1871 wurde das Herzogtum ein Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs.

Regentschaft des Prinzen Albrecht von Preußen

Nach dem Tod Wilhelms (1884), der keinen legitimen Erben hinterließ, übernahm zunächst der Vorsitzende des Regentschaftsrates Hermann Graf von Görtz-Wrisberg die Regierungsgeschäfte, bis nach einem Bundesratsbeschluss am 2. November 1885 auf Bestreben Preußens nicht ein Welfe aus der jüngeren Linie des Hauses Braunschweig-Lüneburg, dem vormaligen hannoverschen Königshaus (Ernst August, Duke of Cumberland war eigentlich dafür ausersehen gewesen), sondern Prinz Albrecht von Preußen als Regent eingesetzt wurde.

Regentschaft des Prinzen Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin

Regentschaftsrat: Gemälde von Moritz Röbbecke aus dem Jahre 1909. Abgebildet sind die Mitglieder des zweiten Regentschaftsrates (v. l. n. r.): Albert von Otto, August Trieps, Adolf Hartwieg, Hans Wolf und Wilhelm Semler.

Nach dem Tod Albrechts im Jahr 1906 übernahm erneut der Präsident des Regentschaftsrates, Albert von Otto, die Regierungsgeschäfte. Ernst August von Hannover bot nun an, dass er und sein ältester Sohn Georg Wilhelm zugunsten des jüngeren Sohnes Ernst August auf die Thronfolge in Braunschweig verzichten würden. Da die Reichsregierung in Berlin und mit ihr der Bundesrat aber auf einen Verzicht aller Mitglieder des Hauses auf das Königreich Hannover bestand, wurde den Hannoveraner Welfen abermals die Erbfolge verweigert.[5] Am 5. Juni 1907 erhielt Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg nach entsprechendem Bundesratsbeschluss die braunschweigische Regentschaft zugesprochen. Die Regentschaft endete, als am 1. November 1913 das letzte braunschweigische Herzogspaar, Ernst August und seine Gemahlin Viktoria Luise, in die Stadt einzog.

Erneute Welfenherrschaft

Inzwischen war es – ausgelöst durch die Hochzeit am 24. Mai 1913 zwischen Viktoria Luise, der Tochter Kaiser Wilhelms II., und Prinz Ernst August von Hannover – zur Aussöhnung zwischen Welfen und Hohenzollern gekommen. Die Bundesratsbeschlüsse von 1885 und 1907 wurden aufgehoben. So bestieg mit Herzog Ernst August am 1. November 1913 noch einmal ein Welfe den braunschweigischen Thron. Einen offiziellen Verzicht auf das Königreich Hannover musste er, wie vorher stets gefordert, nicht leisten.[6] Ernst August dankte 1918 am Ende des Ersten Weltkrieges in der Novemberrevolution ab, womit das Herzogtum Braunschweig endete. Zunächst entstand eine „sozialistische Republik“. Am 6. Januar 1922 erhielt Braunschweig dann als Freistaat Braunschweig eine neue demokratische Verfassung.

Verwaltungsstruktur

Das Herzogtum Braunschweig wurde auf Beschluss des Wiener Kongresses in den alten Grenzen des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel und des Fürstentums Blankenburg bestätigt.

Es bestand aus mehreren, nicht zusammenhängenden Teilen: das Gebiet zwischen Aller und Harz mit Braunschweig, das Gebiet zwischen Harz und Weser mit Holzminden, Blankenburg am Harz mit seiner Umgebung, das Amt Calvörde (umgeben von der Provinz Sachsen), das Amt Thedinghausen zwischen Bremen und Verden gelegen, der Flecken Bodenburg mit dem Dorf Oestrum (Amt Gandersheim), das nördlich von Goslar gelegene Dorf Ostharingen (Amt Lutter am Barenberge) sowie das südlich von Peine gelegene und zum Amt Vechelde gehörende Dorf Ölsburg.

Nachdem seit 1. März 1814 eine provisorische Einteilung in 2 Stadtgerichte (Braunschweig und Wolfenbüttel) sowie 19 Kreisgerichte verfügt wurde, die in die Zuständigkeit von 6 Oberhauptmannschaften (Wolfenbüttel, Schöningen, Harz, Leine, Weser und Blankenburg) gegeben waren, erfolgte im Jahr 1823 eine Justiz- und Verwaltungsreform, die aber erst zum 1. Oktober 1825 in Kraft gesetzt wurde. Das Herzogtum wurde auf 6 gleichmäßiger als bisher zugeschnittene Distrikte mit je einem Distriktsgericht und auf der Ebene der bisherigen Stadt- und Kreisgerichte in 4 Stadtgerichte (davon 3 für Braunschweig und 1 für Wolfenbüttel) sowie 22 Kreisämter und 1 Kreisgericht (Thedinghausen) neu verteilt. 1827 kam das Kreisamt Calvörde hinzu, das vom Kreisamt Vorsfelde abgetrennt wurde.

Schon 1832 erfolgte eine erneute Änderung der Verwaltungsgliederung: Aus Distrikten wurden Kreise, die Kreisamtsbezirke wurden in Amtsbezirke umbenannt. Mit Wirkung ab 1. Januar 1833 bestand das Herzogtum aus den folgenden Kreisen:[7]

  1. Kreis Braunschweig: Stadt Braunschweig, Ämter Riddagshausen, Vechelde und ab 1850 Thedinghausen
  2. Kreis Wolfenbüttel: Stadt Wolfenbüttel, Ämter Wolfenbüttel, Salder, Schöppenstedt und Harzburg
  3. Kreis Helmstedt: Ämter Helmstedt, Schöningen, Königslutter, Vorsfelde und Calvörde
  4. Kreis Gandersheim: Ämter Seesen, Gandersheim, Lutter am Barenberge und Greene
  5. Kreis Holzminden: Ämter Holzminden, Stadtoldendorf, Ottenstein, Eschershausen und bis 1850 Thedinghausen
  6. Kreis Blankenburg: Ämter Blankenburg, Hasselfelde und Walkenried

Alle sechs Kreisdirektoren bildeten gemeinsam eine Landesdirektion, an deren Beratungen die Vorstände der Magistrate von Braunschweig und Wolfenbüttel teilnahmen. Die beiden Städte nahmen also eine Sonderstellung ein. Der Landesdirektion Braunschweig fiel die Aufgabe zu, die „Secretariats-, Registratur- und Kanzlei-Geschäfte der Landesdirection“ zu führen;[7] nicht zuletzt hatte sie aber auch den Auftrag, alle nicht eindeutig zuzuordnenden Akten der Vorgängerbehörden aufzunehmen und so das Landesarchiv zu betreuen.

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 21. August 1849 und dessen Umsetzung zum 1. Juli 1850 wurden Verwaltung und Justiz im Herzogtum konsequent getrennt.[8] Die Ämter verloren in der Folgezeit an Bedeutung.

Für die Gerichtsorganisation siehe die Liste der Gerichte im Herzogtum Braunschweig.

Herzöge

Name
(Lebensdaten)
HerrschaftBemerkungen
Herzog Karl II.
(1804–1873)
16. Juni 1815
bis 20. April 1831
Herzog Wilhelm
(1806–1884)
20. April 1831
bis 18. Oktober 1884
Hermann Graf von Görtz-Wrisberg
(1819–1889)
20. April 1884
bis 2. November 1885
Vorsitzender des Regentschaftsrates
Prinz Albrecht von Preußen
(1837–1906)
2. November 1885
bis 13. September 1906
Regent von Braunschweig
Albert von Otto
(1836–1922)
13. September 1906
bis 5. Juni 1907
Präsident des Regentschaftsrates
Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg
(1857–1920)
5. Juni 1907
bis 1. November 1913
Regent von Braunschweig
Herzog Ernst August
(1887–1953)
1. November 1913
bis 8. November 1918
Letzter Herzog von Braunschweig, musste im Zuge der Novemberrevolution in Braunschweig am 8. November 1918 gegenüber dem örtlichen Arbeiter- und Soldatenrat abdanken

Bevölkerungsentwicklung

JahrEinwohnerQuelleZeitleiste
1822230.400[9]
1855269.209[10]
1871311.764
1880349.367
1890403.773
1900464.333
1905485.655
1910494.339
KreisEinwohner 1871[11]
Blankenburg22.523
Braunschweig90.845
Gandersheim42.322
Helmstedt53.705
Holzminden41.581
Wolfenbüttel60.739

Siehe auch

Literatur

Commons: Duchy of Brunswick – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gerhard Schildt: Von der Restauration zur Reichsgründungszeit, in: Die Braunschweigische Landesgeschichte, Braunschweig 2000. S. 751
  2. Barbara Beck: Die Welfen. Das Haus Hannover 1692–1918, Wiesbaden 2014, Marix, ISBN 978-3-86539-983-0, S. 162–163
  3. Barbara Beck: Die Welfen. Das Haus Hannover 1692–1918, Wiesbaden 2014, Marix, ISBN 978-3-86539-983-0, S. 163
  4. Supplemente zum Universal-Lexikon oder Enzyklopädischen Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe. Erster Band: An–Bronchophonie. H. A. Pierer, Altenburg 1841, S. 719.
  5. Barbara Beck: Die Welfen. Das Haus Hannover 1692–1918, Wiesbaden 2014, Marix, ISBN 978-3-86539-983-0, S. 165
  6. Barbara Beck: Die Welfen. Das Haus Hannover 1692–1918, Wiesbaden 2014, Marix, ISBN 978-3-86539-983-0, S. 165
  7. a b Gesetz, die Organisation und den Wirkungskreis der Kreisdirektionen und der durch dieselben zu bildenden Landes-Direction betreffend. 1832.
  8. Stefan Brüdermann (Hrsg.): Geschichte Niedersachsens. Band 4: Vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Wallstein, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8353-1585-3, S. 256.
  9. Georg Hassel: Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar 1823, S. 104.
  10. Georg von Viebahn: Statistik des zollvereinten und nördlichen Deutschlands. Reimer, Berlin 1858, S. 405
  11. Volkszählung 1871.

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Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
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↑ Civil flag or Landesfarben of the Habsburg monarchy (1700-1806)
↑ Merchant ensign of the Habsburg monarchy (from 1730 to 1750)
↑ Flag of the Austrian Empire (1804-1867)
↑ Civil flag used in Cisleithania part of Austria-Hungary (1867-1918)
House colours of the House of Habsburg
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Weiß-rot. Landesfarben und Landesflagge von Tirol.
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Weiß-rot. Landesfarben und Landesflagge von Tirol.
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Flagge Liechtensteins (1852-1921)
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Flagge Liechtensteins (1852-1921)
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Das Braunschweiger Schloss
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Small Arms of the Duchy of Brunswick
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Braunschweig, Regentschaftsrat: Gemälde von Fritz Moritz Röbbecke aus dem Jahre 1909. Abgebildet die Mitglieder der Zusammenkunft des Regentschaftsrates vom 13. September 1906 bis 5. Juni 1907 (v.l.n.r.): Albert von Otto, Adolph Trieps, Adolph Hartwieg, Hans Wolf und Wilhelm Semler.
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