Hermann Lichtenegger

Hermann Lichtenegger (* 14. September 1900 in Knittelfeld, Steiermark; † 11. März 1984 in Wien) war ein sozialistischer Gewerkschafter, Politiker der KPÖ und 1945 Unterstaatssekretär für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr in der Regierung Renner.

Leben

Lichtenegger war gelernter Schlosser, 1921 wurde er von den Österreichischen Bundesbahnen angestellt. 1918 bis 1934 war er Mitglied der SDAP, nach den Februarkämpfen 1934 trat er der KPÖ bei. 1934 war er wegen seiner Mitarbeit für die Freien Gewerkschaften und Anfang 1938 einige Monate wegen seiner KPÖ-Tätigkeit in Haft.[1]

Ende August 1937 nahm er an der letzten Reichsparteikonferenz der Kommunisten vor dem deutschen Einmarsch in der Nähe von Prag teil.[2]

Von der Bahn 1938 wieder eingestellt, wurde er 1942 von der Gestapo verhaftet und vom Dienst suspendiert.[1] Lichtenegger leitete während der Schlacht um Wien 1945 eine kommunistische Widerstandsgruppe beim Heizhaus des Wiener Ostbahnhofs und anschließend auch Wiederherstellungsarbeiten an den Bahnanlagen. Bei einem Treffen der Parteispitzen im KPÖ-Haus in der Schottenfeldgasse, bei dem Lichtenegger eine Zusammenkunft der Eisenbahner organisiert hatte, erfolgte seine Nominierung für die provisorische Regierung.[2] Vom 4. Mai bis 20. Dezember 1945 war Lichtenegger dann Unterstaatssekretär für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr, zuständig für Verkehr, in der Provisorischen Staatsregierung Renner.

Danach war Lichtenegger Vizepräsident in der Generaldirektion der österreichischen Staatseisenbahnen und ab 22. April 1946 Mitglied des Zentralkomitees der KPÖ.[1] Er war an der Rekonstruktion des durch den Krieg zerstörten Eisenbahnwesens in Österreich führend beteiligt.[3] Er wurde am Groß-Jedlersdorfer Friedhof bestattet.[4] Das Grab ist bereits aufgelassen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Gertrude Enderle-Burcel (Hrsg.): Protokolle des Kabinettsrates der Provisorischen Regierung Karl Renner 1945. Band 2: „Right or wrong - my country!“ Österreichische Gesellschaft für Historische Quellenstudien, Verlag Österreich, Wien 1999, ISBN 3-7046-1266-9, S. 528.
  2. a b Manfred Mugrauer: Die KPÖ und die Konstituierung der Provisorischen Regierung Renner. In: Alfred-Klahr-Gesellschaft – Mitteilungen. Nr. 1/2005 (März), XII. Jahrgang, Alfred-Klahr-Gesellschaft, Wien 2005, S. 6f. (PDF, 0,5 MB).
  3. Winfried R. Garscha, Hans Hautmann: Februar 1934 in Österreich. Dietz, Berlin 1984, S. 202.
  4. Grabstelle Hermann Lichtenegger

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.