Herbert Steininger

Herbert Steininger (* 24. Juni 1933 in Wien; † 6. März 2005) war ein österreichischer Jurist, Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Vorsitzender des Bundesvergabeamtes, Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Leben

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien legte Herbert Steininger 1959 die Richterprüfung ab. Ab 1963 war er als Staatsanwalt, ab 1973 für den Obersten Gerichtshof tätig. 1991 wurde er zum Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes ernannt, 1994–98 war er Präsident des OGH. 1982 bis 2005 war er Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien. Viele seiner wissenschaftlichen Publikationen zählen zu den Standardwerken der österreichischen Strafrechtsliteratur.

Herbert Steininger war stets um die Zusammenarbeit von Lehre und Praxis bemüht. Seine Gabe, schwierige Probleme mit einfachen Worten darzustellen, wurde nicht nur von Kollegen in Praxis und Lehre, sondern vor allem von seinen Hörern an der Universität sehr geschätzt. Herbert Steininger war bis Juli 2004 als Dozent und Prüfer an der Universität Wien tätig. Er wurde am Baumgartner Friedhof bestattet.[1]

Werke

  • Leukauf/Steininger: Kommentar zum österreichischen StGB. 3. Aufl. 1992

Auszeichnungen

Literatur

  • Festschrift für Herbert Steininger zum 70. Geburtstag / hrsg. von Walter Pilgermair. - Wien : Verl. Österreich, 2003

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Herbert Steininger, Wien, Baumgartner Friedhof, Gruppe T, Nr. 2056.
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.