Herbert Pansi
Herbert Pansi (* 8. März 1920 in St. Vinzenz, Gemeinde Lavamünd in Kärnten[1]; † 20. April 1988 in Klagenfurt) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).
Leben
Herbert Pansi erlernte den Beruf des Forstarbeiters. Von 1955 bis 1971 war er Präsident der Landarbeiterkammer für Kärnten, ab 1961 Vorsitzender der Gewerkschaft der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft.
Pansi war Abgeordneter zum Kärntner Landtag (1956–1963) und Mitglied des Bundesrates (1963–1964). Von 1964 bis 1979 war er Abgeordneter zum Nationalrat, 1979 auch Dritter Präsident des Nationalrates.
Weblinks
- Herbert Pansi auf den Webseiten des österreichischen Parlaments
- Archivaufnahmen mit Herbert Pansi im Onlinearchiv der Österreichischen Mediathek (Parlamentsdebatten, Radiobeiträge)
Einzelnachweise
Personendaten | |
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NAME | Pansi, Herbert |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Gewerkschafter und Politiker (SPÖ), Mitglied des Bundesrates |
GEBURTSDATUM | 8. März 1920 |
GEBURTSORT | St. Vinzenz, Gemeinde Lavamünd, Kärnten |
STERBEDATUM | 20. April 1988 |
STERBEORT | Klagenfurt |
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“
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