Herbert Haupt

Herbert Haupt (* 28. September 1947 in Seeboden, Kärnten) ist ein österreichischer Politiker (FPÖ, davor FPK und BZÖ). Er war Vizekanzler und Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in den Bundesregierungen Schüssel I und Schüssel II. Danach war Haupt Stadtrat und zweiter Vizebürgermeister der Stadtgemeinde Spittal an der Drau.

Leben

Seine Ausbildung schloss Herbert Haupt als Magister der Veterinärmedizin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ab. Er war dann als Tierarzt mit Privatpraxis tätig. Politisch wirkte er als Bezirksparteiobmann, Gemeinderat, Landesparteiobmann, Abgeordneter zum Nationalrat, Dritter Präsident des Nationalrates, Bundesparteiobmann und Vizekanzler. Weiters ist er Alter Herr bei der schlagenden Akademischen Landsmannschaft Kärnten zu Wien.

Von 2002 bis 2004 war er Bundesparteiobmann der FPÖ. Vom 24. Oktober 2000 bis Jänner 2005 war er Bundesminister (vom 24. Oktober 2000 bis 28. Februar 2003 BM für soziale Sicherheit und Generationen, seit 28. Februar 2003 BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz). Am 23. Jänner 2005 wurde bei der Parteiklausur der FPÖ seine Ablösung als Bundesminister beschlossen, am 24. Jänner 2005 erklärte Herbert Haupt seinen Rücktritt als Sozialminister. Seine Nachfolgerin wurde die Vorsitzende der FPÖ, Staatssekretärin Ursula Haubner. Herbert Haupt trat im April 2005 zusammen mit den diversen Regierungsmitgliedern und einigen Nationalratsabgeordneten der FPÖ zum BZÖ Jörg Haiders über.

Zwischen Februar und Oktober 2003 war Haupt österreichischer Vizekanzler.

Ab 2006 war Herbert Haupt erster österreichischer Behindertenanwalt und überwachte die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, das er als Bundesminister selbst initiiert hatte. Am 16. Dezember 2009 wurde er von Erwin Buchinger in dieser Funktion abgelöst.[1]

Renate Haupt (geborene Pirkner) war bis zu ihrem Tod mit Herbert Haupt verheiratet, sie starb am 19. Juni 2014 an Krebs.[2] Haupt hat keine Kinder und lebt in Spittal an der Drau. Am 29. Februar 2016 heiratete Haupt seine Lebensgefährtin Ingrid Pibernig.[3]

Trivia

Bekannt war Haupt für seine verschachtelten Endlossätze, häufig eingeleitet mit der Floskel „Ich sage es in aller Klarheit“.

Bekannt wurde er auch für seine lange Reihe von Unfällen und Krankheiten. Bis Oktober 2011 hatte er 14 Autounfälle, einen Flugzeugabsturz und einen Tauchunfall überstanden, wobei er zweimal klinisch tot war.[4][5][6] Nach einem Autounfall im Jahr 1981 wurde er durch eine Bluttransfusion mit Hepatitis C infiziert, gilt aber inzwischen als geheilt.[7][8] Zudem musste er sich einer Tumor-Operation an der Luftröhre unterziehen.[4][5]

Am Nationalfeiertag 2011 war er in der Sendung Wir sind Kaiser zu Gast.

Auszeichnungen (Auszug)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ex-Sozialminister Buchinger wird neuer Behindertenanwalt. 16. Dezember 2009. Auf DerStandard.at, abgerufen am 16. Dezember 2009.
  2. Renate Haupt ist nicht mehr. In: Kleine Zeitung. KleineZeitung.at, 20. Juni 2014, abgerufen am 28. März 2021.
  3. Herbert Haupt heiratete seine Ingrid im Schloss. In: www.kleinezeitung.at. (kleinezeitung.at [abgerufen am 24. Januar 2017]).
  4. a b Herbert Haupt: Der König der Schmerzen. (Nicht mehr online verfügbar.) format.at, 6. März 2003, archiviert vom Original am 22. Februar 2014; abgerufen am 1. Mai 2019.
  5. a b Herbert Haupt zieht als Spitzenkandidat für die FPÖ in den Wahlkampf. derstandard.at, 12. September 2002, abgerufen am 5. Februar 2014.
  6. Abermals Autounfall von Sozialminister Haupt. derstandard.at, 12. Februar 2004, abgerufen am 5. Februar 2014.
  7. Hepatitis C: Krankheit mit oft tödlichem Verlauf. derstandard.at, 12. September 2002, abgerufen am 5. Februar 2014.
  8. Status präsens: Erregerfrei. derstandard.at, 28. März 2003, abgerufen am 5. Februar 2014.
  9. a b Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,6 MB)
  10. OTS0234 vom 16. Juni 2004/17:03: Rede von Bundespräsident Dr. Thomas Klestil anlässlich der Überreichung des Großen Goldenen Ehrenzeichens am Bande an Bundesminister Mag. Herbert Haupt sowie des Großen Silbernen Ehrenzeichens am Bande an Landeshauptmann Dr. Jörg Haider; abgerufen am 21. November 2011
  11. Jörg Haider Gesellschaft - Jörg Haider Medaille. Abgerufen am 20. Dezember 2022.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.