Helsinki-Konvention (1992)
Die Helsinki-Konvention ist ein multilaterales Umweltabkommen zum Schutze der Ostsee. Die Konvention wurde 1999 bei der HELCOM hinterlegt und trat am 7. Januar 2000 in Kraft und ersetzte damit den Vorgänger, die Helsinki-Konvention (1974)[1] Erweitert wurde die Helsinki-Konvention durch Ergänzungen in den Jahren 2000, 2001, 2003, 2007 und 2013.[2]
Inhalt
Der Geltungsbereich des Übereinkommen umfasst den gesamten Ostseeraum einschließlich der Binnengewässer sowie das Wasser des Meeres selbst und des Meeresbodens. Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich Maßnahmen, die in der Konvention festgelegt werden, durch nationales Recht umzusetzen. Diese beinhaltet Maßnahmen gegen Verschmutzung von See sowie von Land aus. Zudem sollen die Staaten Wasserqualitätsziele festlegen, diese verfolgen und Untersuchungen diesbezüglich veröffentlichen.
Umsetzung
Unterzeichnerstaaten sind:
- EG (1994)
- Deutschland (1994)
- Lettland (1994)
- Schweden (1994)
- Estland (1995)
- Finnland (1995)
- Dänemark (1996)
- Litauen (1997)
- Polen (1999)
- Russland (1999)
Einzelnachweise
- ↑ Text der Helsinki-Konvention von 1974. Abgerufen am 16. April 2018.
- ↑ Text der Helsinki-Konvention von 1992. Abgerufen am 16. April 2018.
Weblinks
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.