Heinrich Thon (Verwaltungsjurist)

Heinrich Thon (* 17. August 1872 in Neumünster; † 8. Juli 1939 in Kiel)[1] war ein deutscher Verwaltungsjurist.

Leben

Heinrich Thon studierte ab 1892 an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg und der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Rechts- und Kameralwissenschaft. Am 17. Dezember 1892 wurde er im Corps Rhenania Straßburg recipiert.[2] Nach bestandenem Staatsexamen im Juni 1895 und anschließendem Vorbereitungsdienst bestand er am 14. Dezember 1901 die Prüfung als Regierungsassessor wirkte er von 1908 bis 1918 als Landrat in Marienberg (Oberwesterwaldkreis), 1918–1919 in gleicher Funktion in Diez (Unterlahnkreis). Im April 1919 übernahm er dann kommissarisch die Verwaltung der Polizeidirektionsstelle in Wiesbaden, ehe er von den französischen Besatzungsbehörden ausgewiesen wurde.

Von 1920 bis 1932 war Thon als Oberpräsidialrat und Vizepräsident am Oberpräsidium der Provinz Schleswig-Holstein unter dem sozialdemokratischen Oberpräsidenten Heinrich Kürbis tätig. Beim Preußenschlag setzte ihn das Kabinett Papen 1932 als Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein ein; bereits am 25. März 1933 musste er diesen Posten aber an den NSDAP-Gauleiter Hinrich Lohse abtreten.[3]

Literatur

  • Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867 bis 1945 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Bd. 70), Hessische Historische Kommission Darmstadt, Historische Kommission für Hessen, Darmstadt/Marburg 1988, ISBN 3-88443-159-5, S. 223.
  • Jochen Lengemann: MdL Hessen. 1808–1996. Biographischer Index (= Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen. Bd. 14 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. Bd. 48, 7). Elwert, Marburg 1996, ISBN 3-7708-1071-6, S. 381.
  • Nassauische Parlamentarier. Teil 2: Barbara Burkardt, Manfred Pult: Der Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden 1868–1933 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau. Bd. 71 = Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen. Bd. 17). Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 2003, ISBN 3-930221-11-X, Nr. 360.

Einzelnachweise

  1. Heinrich Thon (Verwaltungsjurist) in der Online-Version der Edition Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik
  2. Kösener Corpslisten 1960, 100/152.
  3. Uwe Danker, Astrid Schwabe: Schleswig-Holstein und der Nationalsozialismus. (= Zeit + Geschichte 5). Wachholtz, Neumünster 2005, ISBN 3-529-02810-X, S. 40.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Wappen Preußische Provinzen - Schleswig-Holstein.png
Coat of arms of the Prussian province of Schleswig-Holstein
Wappen kreis oberwesterwald.jpg
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.