Heinrich Köhler (Politiker, 1878)

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Heinrich Köhler als Reichsfinanzminister 1928

Heinrich Franz Köhler (* 29. September 1878 in Karlsruhe; † 6. Februar 1949 ebenda) war ein deutscher Politiker (Zentrum, später CDU).

Leben und Werk

Nach einer Ausbildung im Zolldienst wurde er 1911 in die Karlsruher Stadtverordnetenversammlung gewählt, der er bis 1920 angehörte. Von 1913 bis 1927 vertrat er seine Partei in der Zweiten Kammer der badischen Ständeversammlung bzw. im badischen Landtag. 1921 wurde er Ehrenmitglied der K.D.St.V. Normannia zu Karlsruhe im CV[1] und 1926 im Wissenschaftlichen Katholischen Studentenverein Unitas Freiburg.

Er war Finanzminister in Baden von 1920 bis 1927 und in dieser Zeit auch zweimal kurzfristig Staatspräsident und somit Chef der Kabinette Köhler I und Köhler II. Von 1927 bis 1928 amtierte er im Kabinett Marx IV als Reichsminister der Finanzen, anschließend saß er bis 1932 im Reichstag. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er kurzzeitig inhaftiert[2] und zog mit seiner Familie nach Berlin. Im Zuge einer Evakuierungsmaßnahme siedelte er 1943 von Berlin nach Mudau um, wo er auch das Kriegsende erlebte.[3]

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat er der CDU bei. Ab September 1945 war Köhler Präsident des Landesbezirks Mannheim-Heidelberg, anschließend – unter Einbeziehung von Karlsruhe – des Landesbezirks Baden. Am 29. Oktober 1945 ernannte ihn die amerikanische Militärregierung zum Stellvertretenden Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden, das zu diesem Zeitpunkt Nord-Baden und Nord-Württemberg umfasste. Von Mai bis November 1946 bekleidete er im Landtag von Württemberg-Baden das Amt des Wirtschaftsministers, danach bis zu seinem Tode das des Finanzministers.

Ehrungen

Köhler war Ehrenbürger seiner Heimatstadt Karlsruhe. Am 11. Oktober 1948 wurde ihm in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Förderung katholischer Belange das Ehrenbürgerrecht der Wallfahrtsstadt Walldürn zuteil.[4] Die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg verlieh ihm 1923 die Ehrendoktorwürde.

Einzelnachweise

  1. Funk, H.: 100 Jahre Normannia Karlsruhe., 1990, S. 247.
  2. Reinhold Zilch, Bärbel Holtz (Bearb.): Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Bd. 12/II. In: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Neue Folge. Olms-Weidmann, Hildesheim 2003, S. 651f (Online; PDF 2,2 MB).
  3. Köhler Heinrich - Detailseite - LEO-BW. Abgerufen am 21. Dezember 2020.
  4. Unsere Stadt, Historisches und Persönliches, Ehrenbürger. www.wallduern.de, abgerufen am 9. März 2015.

Literatur

Weblinks

Commons: Heinrich Franz Köhler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
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